Erstellt am 01.09.2023 um 09:20 Uhr von Catweazle
Wenn du nach Vertrag 6 Stunden arbeitest musst du auch 6 Stunden bezahlt bekommen. Egal ob Kundenbedienung oder Extraaufgaben. Es kommt aber darauf an was vereinbart wurde. Zeiten abzuziehen nur weil keine Arbeit da ist geht natürlich nicht.
Erstellt am 01.09.2023 um 10:00 Uhr von celestro
"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."
Pausen müssen im Vorfeld feststehen ... also z.B. Du machst Pause von 08:15-08:30. Dann hast Du aber Pause ... und musst Dich auch nicht um Kunden kümmern. Wenn der AG aber keine Pause festgemacht hat, darf er auch niemandem Zeit abziehen ... denn es wurde ja keine Pause gemacht. Und wie schon gesagt wurde ... wenn kein Kunde rein kommt und man in der Zeit nichts zu tun hat ... ist das Pech des AG.
Der AG kann aber natürlich jetzt hingehen und sagen "o.k. ... ihr wollt das keine Zeit abgezogen wird ... dann bekommt ihr für die Zeit wo keine Kunden da sind, entsprechende Aufgaben." Die muss man dann in der "kundenfreien Zeit" natürlich auch erledigen.
Erstellt am 01.09.2023 um 13:55 Uhr von mamagarn
Grüße an den Chef – er hat doppelt unrecht: Die Pause muss nicht genommen werden und die Zeit ohne Kunden ist Arbeitsbereitschaft. Du hast Anspruch auf Erstattung der bereits abgezogenen Pausenzeiten bzw. kannst eine Lohnklage erwägen.
Die Zeit, in der keine Kunden da sind, ist Arbeitsbereitschaft – du wartest am oder in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes darauf, dass etwas passiert und du unmittelbar die Arbeit aufnehmen kannst. Du musst also beobachten ob bzw. was passiert – das ist also keine Freizeit.
Der AG hat die Pflicht, dir bei MEHR als 6 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pausenzeit zu gewähren. Du hast die Pflicht, diese Pause zu nehmen.
Wenn die Arbeitszeit 6 Stunden beträgt bzw. danach endet, gibt es keine Pflicht zur Pause.
Arbeitsbereitschaft ist Arbeitszeit samt aller Pflichten.
Arbeitszeit ist keine Freizeit.
Sofern du vertraglich keine bezahlte Pause hast, ist Pausenzeit unbezahlte Freizeit.
In der Freizeit stehst du für den AG nicht zur Verfügung.
Du erledigst die Aufgaben, die in deinem Arbeitsvertrag enthalten sind. Meistens sind nicht alle Aufgaben en detail erfasst – dann kommt es darauf an, was die „extra Aufgaben“ sind und ob es dazu eine Klausel im Arbeitsvertrag gibt.
Wenn Ja:
Es darf keine geringer wertige Tätigkeit sein, auch wenn sie gleich bezahlt wird.
Es darf auch kein geringer entlohnter Arbeitsplatz sein.
Wenn Nein:
Bleibt alles, wie es ist.
Rechtsgrundlagen:
§§ 4, 7 (1) 1. ArbZG
§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
§ 106 GewO
BAG 09.03.2005 - 5 AZR 479/02