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Überstunden begründet keinen Anspruch des Arbeitnehmers?

B
betriebsrati551
Sep 2023 bearbeitet

Moin,

wir haben hier nur eien Eintrag im Internet gefunden, daher unsere Frage:

Wenn ein MA über einen Zeitraum von sagen wir 3 Monaten Überstunden macht (Teilzeitkraft arbeitet Vollzeit), besteht dann ein Anspruch daraufm, diesem MA die Stunden regulär per Arbeitsvertrag zu erhöhen?

Ich bin der Meinung nein, da Überstunden keine Arbeitsvertragliche Änderung sind

Wir würden uns sehr über eine Antwort freuen.

lg

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Community-Antworten (6)

C
celestro

31.08.2023 um 17:38 Uhr

Sehe ich auch so ... wieso sollte daraus ein Anspruch erwachsen?

E
enigmathika

31.08.2023 um 17:51 Uhr

Nebenfrage: Wieso genehmigt der BR eigentlich die Überstunden, noch dazu in dieser Höhe und über einen so langen Zeitraum?

Ich würde mir da als TZ-Kraft auch ausgebeutet vorkommen, wenn ich Vollzeit arbeite und Teilzeit bezahlt werde.

Ich meine: Man will eigentlich eine VZ-Stelle, aber der Arbeitgeber sagt, "nein, ich brauche nur eine Teilzeitkraft." Und dann musst du trotzdem drei Monate lang(!) Vollzeit arbeiten, weil der Bedarf eben doch da ist. Wer würde sich da nicht verarscht vorkommen?

C
celestro

31.08.2023 um 18:05 Uhr

Wo steht denn etwas von "nur Teilzeit bezahlt"?

E
enigmathika

31.08.2023 um 18:22 Uhr

Mit einem Teilzeitvertrag wird man Teilzeit bezahlt. Ob die Überstunden vergütet werden oder ob es Freizeitausgleich gibt, hat der OP nicht geschrieben. Die Frage nach der Genehmigung durch den Betriebsrat bleibt dennoch bestehen.

C
Catweazle

31.08.2023 um 18:33 Uhr

Es gibt ein Urteil dazu. Wenn eine Teilzeitkraft ununterbrochen Vollzeit arbeitet. Demnach ist das eine stillschweigende Vertragsänderung. In diesem Urteil ging es allerdings, nach meiner Erinnerung, über einen Zeitraum von 2 Jahren.

K
Kehler

01.09.2023 um 10:06 Uhr

@Catweazle Ich habe auch schon was über einen sehr viel kürzeren Zeitraum gelesen, leider finde ich den Beitrag nicht mehr.

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