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samstag arbeiten im hotel

H
hotelkaiser
Aug 2023 bearbeitet

hallo und moin moin ich arbeite in einem hotel ohne BR.. ich arbeite im büro ,mein arbeitsvertrag sagt ich arbeite von mo-fr. am wochenende kam immer meine chefin ins hotel um abrechung zu machen,ich bin nur im notfall z.b krankheit oder urlaub eingesprungen,sonst war es nicht erwünscht das ich komme, vor 3.wochen kam sie jetzt und besteht jetzt darauf das ich alle 14.tage samstag und sonntag ins burü für 2.stunden kommen soll um die abrechnung zu machen,schliesslich hat sie es ja immer machen müssen,jetzt wären mal andere dran. war ihre aussage,und ich soll in der darauf folgenden woche sofort die überstunden abbauen und einen tag zuhause bleiben,zur not mit meinen vorhandenen überstunden abbummeln

meine frage ist das so ok???

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Community-Antworten (2)

M
Muschelschubser

25.08.2023 um 13:11 Uhr

Hier mal ein Zitat aus §106 GewO:

"Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind."

Grundsätzlich beinhaltet dieses Weisungsrecht auch die Samstagsarbeit, sofern ein entsprechender Stundenausgleich gewährt wird.

Auch aus §10 ArbZG ergibt sich, dass ein Samstag ein regulärer Werktag ist.

Aber: In Deinem Fall besteht aber eine klare Regelung im Arbeitsvertrag, dass von Montag bis Freitag gearbeitet wird. Somit ist die Formulierung im 106er auf Dich nicht anwendbar und die Anordnung der Samstagsarbeit unzulässig.

Du kannst in diesem Fall also "nein" sagen, ohne dass Du arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten müsstest.

Allerdings würde ich empfehlen, die Formulierung im Arbeitsvertrag nochmal genau zu prüfen. Wenn das steht, dass Du "von Montag bis Freitag" arbeitest, ist die Rechtslage klar. Steht da aber, dass Du "GRUNDSÄTZLICH von Montag bis Freitag" arbeitest, bedingt das, dass es auch Ausnahmen geben kann. In dem Falle kann das Weisungsrecht auch für die Samstagsarbeit gelten.

Im beiderseitigen Einvernehmen könnt Ihr natürlich die Samstagsarbeit vereinbaren.

Wenn Ihr keinen BR habt, gehe ich mal davon aus dass das Hotel auch keinem Tarifvertrag angeschlossen ist? Dort könnten noch Regelungen zur Wochenend-Arbeit enthalten sein.

C
Challenger

26.08.2023 um 02:45 Uhr

Zitat : ..... ich arbeite in einem hotel ohne BR..

Habt Ihr keinen, dann wählt Euch einen.

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