Erstellt am 25.09.2007 um 14:09 Uhr von Konrad
Hallo
in der Regel sind nach § 37.6 und 40 BetrVG sind alle erforderlichen Kosten vom AG zu tragen.
Aber wie weit ist die Anfahrt? Wenn vom Wohnort des BRV als Beispiel nur 10 km zu fahren sind
wäre die Unterbringung im Hotel nicht nötig. Immer auf die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit achten.
Wenn das abgeklärt wäre, zur Schulung fahren, der Veranstalter wird das Geld einklagen!!
Erstellt am 25.09.2007 um 15:06 Uhr von lx79232
Einfache entfernung 35km. 3-Tagesseminar. Die Schulung ist nur MIT Hotelbuchung möglich...
Erstellt am 25.09.2007 um 15:34 Uhr von Konrad
Na da wird der AG doch zahlen müssen, wichtig dass BR nachweislich einen korrekten
und protokollierten Beschluß gefasst hat, falls es zum gerichtlichen Streit kommen sollte.
Erstellt am 25.09.2007 um 15:57 Uhr von peanuts
"Die Unterbringung im Hotel sei unnötig. Problem: Die Schulung wird nur mit Hotel/Verpflegungspauschale angeboten."
Es würde mich wundern, wenn die Verpflegungspauschale nicht getrennt von einer Hotelübernachtung gebucht werden könnte! Klärt das doch noch mal mit dem Anbieter ab, bevor der BRV übernachtet und dann womöglich auf den Übernachtungskosten sitzen bleibt!
Für die Verpflegung während des Seminars und die Reisekosten muss der AG aber auf alle Fälle aufkommen!
Erstellt am 25.09.2007 um 19:42 Uhr von Legath
Die Kosten hat der AG insgesamt zu tragen.
Aufgrund von verschieden Arbeitsgerichtsurteilen mit diesem Hintergrund ist zu entnehmen, dass
entsprechende Klagen von Betriebsräten erfolgreich waren.
Über solche Gedanken könnte man ja ggf. gegenüber GL mal nachdenken.
Manchmal soll so etwas ja helfen. Wenn nicht sollte der Schritt realisiert werden um den Standpunkt des
BR gegenüber der GL zu festigen.