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Anspruch auf Bildungsurlaub

T
TK68
Aug 2023 bearbeitet

Ich war im lfd. Jahr von Januar bis Juli durchgängig krankgeschrieben. Habe ich trotz der 7monatigen Arbeitsunfähigkeit den Anspruch auf
5 Tage Bildungsurlaub, oder kann der Arbeitgeber das verweigern.

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Community-Antworten (7)

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takkus

16.08.2023 um 16:17 Uhr

Ich meine, den Anspruch hasst Du. Hab bisher nirgends gelesen, das eine Voraussetzung für Bildungsurlaub keine Kranktage sind. BU steht Dir erstmalig nach 6- monatigem Bestehen Deines AV vor. Es kann aber auch sicher betriebliche Belange geben, das der BU in diesem Jahr nicht gewährt werden kann, dann hast Du im nächsten Jahr aber Anspruch auf 10 Tage BU.

R
rtjum

16.08.2023 um 16:40 Uhr

in welchem Bundesland bist Du beschäftigt? ich kenne jetzt nur das entsprechende hessische Gesetz und da ist es so wie takkus geschrieben hat. Kann natürlich sein, dass Gesetze in anderen Bundesländern das einschränken.

T
TK68

16.08.2023 um 16:43 Uhr

Beschäftigt in Niedersachsen

L
LuckyMe

16.08.2023 um 17:31 Uhr

Zitat: "Ablehnen darf der Arbeitgeber nicht pauschal, weil ihm beispielsweise Bildungsurlaube und die damit verbundene Abwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb generell nicht gefallen. Die jeweiligen Landesgesetze enthalten sämtlich Ablehnungsgründe. Andere Gründe sind nicht zulässig. "
Zu diesem speziellen Fall kann ich in unserem Bildungsurlaubsgesetz in Niedersachsen nichts finden daher kann ich nur vermuten: es fällt unter andere Gründe und eine Ablehnung aus diesem Grund wäre nicht zulässig.

T
takkus

16.08.2023 um 17:52 Uhr

Wo kommt das Zitat denn her?

L
LuckyMe

17.08.2023 um 09:25 Uhr

T
takkus

17.08.2023 um 10:13 Uhr

Moin und vielen Dank. Ist immer hilfreich die Quelle von Zitaten mit anzugeben.

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