Hallo liebes BR Forum,
ich habe folgende Frage:

Wir sind eine Vertriebsorga mit Firmensitz in NRW. 2/3 unserer Mitarbeiter arbeiten über das gesamte Bundesgebiet verteilt.

Was bedeutet das für die in Anspruchnahme von Bildungsurlaub?

Ist die Grundlage für den Anspruch und die Rahmenbedingungen (Dauer etc.) der Wohnort des Arbeitnehmers (was ja bedeuten würde, dass unserer AN in Bayern und Sachsen keinen Anspruch auf Bildungsurlaub hätten, da es in den Bundesländern keine Regelung dafür gibt)?

Oder ist der Firmenstandort (also NRW) die Grundlage, was dann ja bedeuten würde, dass die Regeln in NRW für alle AN in Deutschland gelten würden.

Könnt ihr mir da was zu sagen und/oder gibt es irgendwo einen Link mit einem begründenden Text dazu? Ich habe da leider nichts finden können.

Für eure Rückmeldungen bedanke ich mir im Voraus.

Beste Grüße
Martin