Anspruch auf Bildungsurlaub - Standort des Arbeitgebers entscheidend?
Hallo liebes BR Forum, ich habe folgende Frage:
Wir sind eine Vertriebsorga mit Firmensitz in NRW. 2/3 unserer Mitarbeiter arbeiten über das gesamte Bundesgebiet verteilt.
Was bedeutet das für die in Anspruchnahme von Bildungsurlaub?
Ist die Grundlage für den Anspruch und die Rahmenbedingungen (Dauer etc.) der Wohnort des Arbeitnehmers (was ja bedeuten würde, dass unserer AN in Bayern und Sachsen keinen Anspruch auf Bildungsurlaub hätten, da es in den Bundesländern keine Regelung dafür gibt)?
Oder ist der Firmenstandort (also NRW) die Grundlage, was dann ja bedeuten würde, dass die Regeln in NRW für alle AN in Deutschland gelten würden.
Könnt ihr mir da was zu sagen und/oder gibt es irgendwo einen Link mit einem begründenden Text dazu? Ich habe da leider nichts finden können.
Für eure Rückmeldungen bedanke ich mir im Voraus.
Beste Grüße Martin
Community-Antworten (5)
18.06.2021 um 12:50 Uhr
Leider ist das so. Bildungsurlaub ist eine Länderspezifische Angelegenheit. Wir in Hessen haben eine gute Regelung was dies betrifft. 14 von 16 Bundesländer haben dazu eine Regelung. Ich würde dem BR, eventuell sogar dem GBR (falls es einen KBR gibt diesen) anraten für die restliche eine Vereinbarung mit dem AG zu treffen. Hier auch mal reinschauen: https://www.dgb.de/themen/++co++fe6281e0-b9eb-11e5-a576-52540023ef1a
18.06.2021 um 12:59 Uhr
Würde sagen:
https://www.finanztip.de/urlaubsrecht/bildungsurlaub/
https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/recht-auf-bildungsurlaub-regionale-unterschiede/12802066-2.html
die Kollegen die z.B. in Bayern arbeiten, haben keinen Anspruch.
18.06.2021 um 13:17 Uhr
wenn das so ist, wie Du schreibst, solltet ihr das mal mit dem AG aufnehmen. Aufgrund der, in den meisten Betrieben, leider sehr geringen Anzahl an Bildungsurlauben (um in Hessen zu bleiben -> da habe ich mal gehört weniger als 1% aller Arbeitnehmer nehmen einen) kann es ja sein, dass euer AG einer Regelung für die beiden Bundesländer zustimmr.
22.06.2021 um 16:21 Uhr
Hallo zusammen, danke für das Feedback. Nach den Links der WiWo und Finanztip gilt ja der Arbeitsplatz als Berechtigungsgrundlage und nicht der Wohnort. Dann ist bei Vertriebsmitarbeiter:innen natürlich die spannende Frage was sein Arbeitsplatz ist: Das Verkaufsgebiet für das er zuständig ist oder der Arbeitsplatz des Arbeitgebers bei dem er seinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat? Das müssten wir dann mal mit dem Arbeitgeber klären oder gibt es evtl. hierzu Erfahrungswerte von euch. Beste Grüße Martin
22.06.2021 um 16:22 Uhr
Hallo zusammen, danke für das Feedback. Nach den Links der WiWo und Finanztip gilt ja der Arbeitsplatz als Berechtigungsgrundlage und nicht der Wohnort. Dann ist bei Vertriebsmitarbeiter:innen natürlich die spannende Frage was sein Arbeitsplatz ist: Das Verkaufsgebiet für das er zuständig ist oder der Arbeitsplatz des Arbeitgebers bei dem er seinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat? Das müssten wir dann mal mit dem Arbeitgeber klären oder gibt es evtl. hierzu Erfahrungswerte von euch. Beste Grüße Martin
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