Wie ist das mit Bildungsurlaub bei Teilzeitmitarbeitern und Bundesland übergreifend?
Hallo,
eine Kollegin, die 3 Tage die Woche arbeitet, möchte Bildungsurlaub beantragen für 5 Tage auf der Grundlage niedersächsische Bildungsgesetz. Sie wohnt und Arbeitet aber in Hessen. Ist das möglich?
Wir als BR sind der Meinung, daß sie, da sie nur 3 Tage die Woche arbeitet, auch nur 3 Tage Bildungsurlaub bekommen kann. Wir finden aber nichts, wo steht, ob ein Seminar/Bildungsurlaub von Niedersachsen in Hessen erlaubt werden muß.
Jetzt die Fage: Kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?
Danke für Antwort
Gruß Diana
Community-Antworten (1)
15.11.2005 um 16:23 Uhr
In Hessen gelt ein fast gleiches Gesetz; siehe doch mal bei http://www.bildungsurlaub.hessen.de/home.asp
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