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verpflichtende Feiertagsarbeit am 03.10.23

B
Benutzer-eins
Aug 2023 bearbeitet

Hallo zusammen. Deutsches Unternehmen was auch den Kundenservice von CH und AT übernimmt - 03.10 bundeseinheitlicher Feiertag. Kann der Arbeitgeber , wenn sich nicht genügend freiwillige Mitarbeiter finden, den 03.10. verpflichten?

Es sind dann letztendlich angeordnete Überstunden sowie Feiertagsarbeit, die der BR dann zustimmen müsste, sowie der Bezirksregierung, wenn der Arbeitgeber die Feiertagsarbeit beantragt,unterscheiben.

Hat man hier eine Möglichkeit, sollte es zur Verpflichtung kommen, was dagegen zu tun? Wenn wir nicht zustimmen, worauf könnte man sich berufen?

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Community-Antworten (6)

C
Catweazle

14.08.2023 um 16:26 Uhr

Überstunden unterliegen der Mitbestimmung. Sie können ohne Begründung abgelehnt werden.

C
Challenger

14.08.2023 um 18:04 Uhr

Zitat Catweazle : Überstunden unterliegen der Mitbestimmung. Sie können ohne Begründung abgelehnt werden.

Das wars. Catweazle hat vollkommen recht

C
celestro

15.08.2023 um 00:15 Uhr

"Überstunden unterliegen der Mitbestimmung. Sie können ohne Begründung abgelehnt werden."

Ist das so?

https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/ueberstunden-verweigern

daraus:

"Der Betriebsrat kann Überstunden nicht grundsätzlich ablehnen, denn er hat nicht das Recht in die Geschäftsführung einzugreifen. Er kann nur die Bedingungen beeinflussen. Ein doch denkbarer Grund die Anordnung von Überstunden zu verweigern, könnte darin liegen, dass der Betriebsrat Neueinstellungen erzwingen will, weil sonst eine unzumutbare Belastung und die Gefährdung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mögliche Folgen wären.

Falls keine Einigung zustande kommt, kann von beiden Seiten die Einrichtung einer Einigungsstelle gefordert werden."

Also das klingt für mich eher nicht so, als könnte der BR einfach ohne jede Begründugn einfach "Nö" sagen.

A
Agassi0

15.08.2023 um 09:22 Uhr

Einfach nur nein zu sagen, nur weil man es als BR kann, würde ich nicht machen, weil man ja verpflichtet ist, mit dem AG vetrauensvoll zusammen zu arbeiten. Und spätestens in der Einigungsstelle braucht man dann doch eine Begründung, warum man abgelehnt hat.

S
seehas

15.08.2023 um 10:57 Uhr

Allerdings ist es durchaus ein guter Grund für eine Ablehnung, wenn der Arbeitgeber Überstunden an einem Feiertag anordnen will.

T
takkus

15.08.2023 um 11:18 Uhr

@Benutzer-eins-> findest Du Euren Betrieb unter den Ziffern 1 bis 16 in Abs. 1 des § 10 ArbZG wieder? Oder trifft aus § 10 ArbZG überhaut was auf Euch zu?

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