wir sind ein Callcenter Betrieb, unsere Arbeitszeit beträgt 42 Stunden die Woche, die Stunden werden auf 5 Tage verteilt, die Arbeitswoche geht von Montag bis Sonntag.
Wir arbeiten auch an Feiertagen.
Wenn nun Feiertagsarbeit angesagt ist, ist diese Feiertagsarbeit als Überstunden anzusehen?
Harald
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Arbeitsrecht Teil 2
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