Verhinderung von Feiertagsarbeit - Möglichkeiten, die Sondergenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes für Feiertagsarbeit zu verhindern?
Liebe Kollegen, obwohl wir ein ganz normales Industrieunternehmen (ohne besondere Bedingungen) sind, holt sich unsere GF jedes Jahr vom Gewerbeaufsichtsamt eine Sondergenehmigung für Feiertagsarbeit ein. Die Begründung gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt lautet meist: Zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen gegenüber der ausländischen Konkurrenz ("in China habe man auch keine Feiertage") und wegen der hohen Ab- und Anfahrkosten für die Anlagen. Gegenüeber dem Betriebsrat ist man ehrlicher: Weil man das 3-Schichtsystem mit allen Möglichkeiten ausreizen will, bevor man wieder ins teuere D3-System wechselt. Diese Umgehung des ArbZG geht natürlich auf Kosten der Arbeitnehmer! Dummerweise folgt das Gewerbeaufsichtsamt den fadenscheinigen Begründungen unserer GF. Welche Möglichkeiten gibt es, die Sondergenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes für Feiertagsarbeit zu verhindern oder anzufechten? Viele Grüße BR
Community-Antworten (1)
23.04.2007 um 11:04 Uhr
@BR Die Genehmigung wirst Du wohl kaum verhindern. Aber den Einsatz der AN an einem solchen Feiertag kannst Du verdammt teuer erkaufen lassen...
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