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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abwesenheit während Wiedereingliederung

C
Claudia98
Aug 2023 bearbeitet

Hallo Zusammen, dem Betriebsrat wurde folgende Frage gestellt: Wie handhabt man das Fernbleiben auf Grund eines Termines (u. a. Arzttermin) während einer Wiedereingliederung?

Danke für jegliches Feedback!

84304

Community-Antworten (4)

M
Maria86

08.08.2023 um 12:14 Uhr

Hallo Claudia98

in welchem Bezug denn ? Zu der normalen Arbeitstätigkeit oder zu der Betriebsratstätigkeit ?

T
Thomas63

08.08.2023 um 12:33 Uhr

Arzttermine sollten wie bei jedemanderen nach möglichkeit ausserhalb der Arbeitszeit gemacht werden. Wiedereingliederung ist ja der Versuch wieder "richtig" zu arbeiten.

Wenn es nicht anders geht passiert garnichts da der MA ja von der Krankenkasse bezahlt wird. Auswirkung kann es geben wenn der MA zu oft nicht arbeitet. Glaube ab 7 Tagen ist die Wiedereingliederung als abgebrochen angesehen und da zählen freie Tage mit.

Da es hieß (u. a. Arzttermin) In der WE ist kein Urlaub vorgesehen für andere Termine.

Wenn der MA zu oft fehlt (ausser es betrifft seine Krankheit) kann sowohl der AG als auch die Krankenkasse daran zweifeln ob tatsächlich der Wille wieder zu Arbeiten besteht sollte es notwendig werden die WE zu verlängern. Ob das Konzequenzen mit sich bringt weiß ich nicht.

Bei uns gibt es alle 2 Wochen ein Treffen wo festgehalten wird was der MA macht wie es ihm geht und ob Unterstützungsmaßnahmen vom AG notwendig sind.

J
jutti1965

08.08.2023 um 14:13 Uhr

Die Termine beim behandelnden Arzt bleiben in der Regel unverändert erhalten, damit er mitverfolgen kann, inwieweit sich die Wiedereingliederung gesundheitlich auf den Arbeitnehmer auswirkt. Auch hier können Auffälligkeiten jederzeit besprochen werden. hier eine hilfreiche Seite

https://www.wellabe.de/magazine/wiedereingliederung-aus-arbeitnehmersicht#:~:text=Die%20Termine%20beim%20behandelnden%20Arzt,k%C3%B6nnen%20Auff%C3%A4lligkeiten%20jederzeit%20besprochen%20werden.

C
Claudia98

08.08.2023 um 14:26 Uhr

Im Bezug auf die normale Arbeitstätigkeit. Ob der Arzttermin in Folge der Krankheit, die die Wiedereingliederung begründet, ist, ist nicht bekannt.

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