stufenweise Wiedereingliederung
Hallo zusammen, ein Kollege hatte vor einem halben jahr einen Arbeitsunfall, die Schulter war gebrochen. Vor drei Wochen begann ein vierwöchige stufenweise Wiedereingliederung. Ich hatte sicherheitshalber für den Kollegen zu Beginn der Wiedereingliederung einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt., Antragsverfahren läuft. Kollege bemüht sich redlich den Anforderungen zu genügen, durch den weiterhin noch nicht ausgeheilten Arm ( wenn er überhaupt noch wiederhergestellt werden kann),bringt der Kollege nur etwa die halbe Leistung. Arbeitgeber möchte aber einen voll einsetzbaren Mitarbeiter. Was kann ich noch tun? Ich möchte dem Kollegen gerne helfen? Was ist wenn der Arbeitgeber in einer Woche sagt, Wiedereingliederung ist gescheitert?Angeblich hätte die BG die Wiedereingliederung veranlasst. Danke im Voraus.
Community-Antworten (4)
19.11.2012 um 09:17 Uhr
Dann wird wohl nach einer Woche der Kollege weiter AU geschrieben werden.
( wenn er überhaupt noch wiederhergestellt werden kann)<
Sofern darüber keine Gewissheit aber Hoffnung besteht, würde ich dies auf keinen Fall äußern.
Denkbar wäre natürlich auch eine Versetzung ggf mit zumutbaren Weiterbildungen oder eine Beschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen (z.T. Teilzeit) - aber da würde ich jetzt erst einmal wieder die Ärzte sprechen lassen. Wenn es ein Arbeitsunfall war, ist ja auch die BG in einer Leistungspflicht.
Ich glaube, Du kannst da im Moment wenig tun; bestenfalls als Vermittler.
19.11.2012 um 18:07 Uhr
Wenn der Kollege nur 50 % seiner früheren Leistung bringen kann ist es wahrscheinlich noch zu früh für eine Wiedereingliederungsmaßnahme . Da sollte der behandelnde Arzt einschreiten . Mein Vorgesetzter hat bei mir auch einmal eine solche Maßnahme abgebrochen weil ich noch keine 100 % leisten konnte . Also hat mein Arzt mich so lange aus dem Verkehr gezogen bis die 100 % wieder erreichbar waren . Dann allerdings musste ich gleich wieder 8 Stunden ran , ohne stundenweise Wiedereingliederung . Die meisten AG machen so einen Zirkus aber nicht . Schliesslich kostet sie der AN während der Wiedereingliederung nichts .
19.11.2012 um 19:46 Uhr
@ gironimo
"Dann wird wohl nach einer Woche der Kollege weiter AU geschrieben werden."
Ich würde ja behaupten, dass der Kollege auch jetzt noch AU geschrieben ist ...
@ sarmale
Schwerbehinderte (+ gleichgestellte) AN haben gem. § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX einen Rechtsanspruch auf Wiedereingliederungsmaßnahmen nach Krankheit.
Bei allen anderen AN muss der AG eine nur eingeschränkte Arbeitsfähigkeit im Rahmen der Wiedereingliederung nicht akzeptieren. Es ist übrigens NICHT erforderlich, dass der Kollege während der Wiedereingliederung auf seinem ursprünglichen Arbeitsplatz eingesetzt wird!
Aber gut, dass Du für Deinen Kollegen einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hast. Wurde er denn wenigstens gefragt?
In welcher Eigenschaft fragst Du eigentlich?
19.11.2012 um 23:50 Uhr
Hallo Hoppel, ich bin seid 5 Jahren SBV. So einen Fall hatte ich aber noch nicht, deshalb eine gewisse Unsicherheit. Hatte heute mit der BG telefoniert. Danach hätte der Durchgangsarzt jetzt das sagen, evtl. die Wiedereingliederung zu verlängern. Die Schwerbhinderung habe ich für den Kollegen veranlasst, war auch höchste Eisenbahn. Wenn das klappt, kann ich auch richtig für ihn aktiv werden, integrationsamt usw.
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