W.A.F. LogoSeminare

befristete Versetzung Teilzeit auf Vollzeitarbeitsplatz

M
MILA
Aug 2023 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine tarifliche Arbeitszeit von 35 Stunden/Woche. Ich arbeite aktuelle 5 Tage zu je 5 Stunden. Da es in meiner Abteilung aktuell zu wenig Arbeit gibt, soll ich befristet für 3 Wochen auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden. Aufgrund des Schichtsystems muss ich aber Vollzeit 7 Std./Tag arbeiten. Die Stunden sollen dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben werden.

Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich für den Zeitraum von 3 Wochen Vollzeit arbeite? Hätte hier der Betriebsrats wegen "Überstunden" nicht ein Mitbestimmungsrecht oder handelt es sich in diesem Sinne nicht um Überstunden, weil die tarifliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten nicht überschritten wird?

28109

Community-Antworten (9)

C
celestro

07.08.2023 um 12:51 Uhr

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/ueberstunden

daraus u.a.:

"Arbeitszeiten, die ein Arbeitnehmer leistet, wenn er vorübergehend über die regeImäßige Arbeitszeit, die für sein Beschäftigungsverhältnis tariflich oder einzelvertraglich vereinbart ist, hinaus arbeitet."

die Frage ist also, was genau ist vereinbart? Wenn die 25 Stunden vereinbart sind, sind das darüber Überstunden und der BR ist mit im Boot. Stellt sich die Frage, wieso der BR das ablehnen sollte ... andererseits sehe ich nicht, wieso man in dem Schichtsystem nicht auch 5 h / Tag arbeiten können sollte.

M
MILA

07.08.2023 um 13:17 Uhr

Ich hätte gerne, dass der Betriebsrat das ablehnt, weil ich nicht in der Abteilung arbeiten möchte. Der Betriebsrat wurde aber anscheinend vom AG nicht informiert, da die Versetzung nur 3 Wochen dauert. Darum auch meine Frage, ob sich der AG nicht die Mehrarbeit genehmigen lassen müsste.

An der Maschine müssen immer zwei Mitarbeiter gleichzeitig arbeiten. Wenn ich nur 5 Stunden arbeite, dann steht der andere Mitarbeiter jeden Tag 2 Stunden rum und kann nichts machen.

T
Tagträumer1

07.08.2023 um 13:44 Uhr

Unabhängig der Arbeitsstunden hat der AG ein Direktionsrecht, welches greift. Hier entfällt auch die Zustimmung eines BR.

X
XYZ68

07.08.2023 um 15:24 Uhr

Ansonsten ist deine Arbeit aber ähnlich? Du bist sonst auch an der Maschine und arbeitest auch in Schichten, nur nicht in der rollenden Woche?

Eine Versetzung ist es auch, wenn sich die Umstände gravierend ändern, von der 5 Tage Woche in die rollende Woche, zumindest bei der Verteilung und der Lage der Arbeitszeit ist der BR in der Mitbestimmung.

Allerdings benötigt der BR auch Gründe, um z.B. einer Versetzung nicht zuzustimmen.

I
IlkaB

07.08.2023 um 16:05 Uhr

Du hast ja sicherlich Gründe, warum du täglich nur 5 Stunden arbeitest. Lassen sich die Gründe denn mit einer (vorübergehenden) Vollzeittätigkeit in Schichtdienst vereinbaren? Auch das sind Gründe, die der BR in den Ring werfen kann, wenn z.B. eine Kinderbetreuung nicht gesichert ist oder eine Änderung der Betreuung so kurzfristig (?) nicht möglich ist.

Dass du in der Abteilung nicht arbeiten möchtest, auch nicht für nur drei Wochen, ist (leider) kein Grund, wenn dem nicht schwerwiegende Dinge entgegenstehen.

T
Tagträumer1

07.08.2023 um 19:37 Uhr

Was sind denm die Gründe, weshalb Du nicht in der anderen Abteilung arbeiten möchtest?

NB
nicht brauchen

08.08.2023 um 10:05 Uhr

Erstellt am 07.08.2023 um 11:44 Uhr von Tagträumer1 Unabhängig der Arbeitsstunden hat der AG ein Direktionsrecht, welches greift. Hier entfällt auch die Zustimmung eines BR. Die Rechtslage sieht aber anders aus. Warum sollte hier die Zustimmung entfallen?

M
MarketingW.A.F.

08.08.2023 um 12:28 Uhr

Hallo MILA,

hier findest du noch einen hilfreichen Artikel zum Thema: Hier haben wir auch noch einen hilfreichen Artikel: https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/ueberstunden-mehrarbeit

Viele Grüße Verena vom Marketing-Team der W.A.F.

T
Tagträumer1

10.08.2023 um 18:41 Uhr

@nicht brauchen ... Weil bei der Ausübung des Direktionsrechtes der BR raus ist. Welche Rechtssprechung meinst Du, die das anders sieht?!

Ihre Antwort