Urlaub Kontrolle
Hallo, mein Urlaub wurde mir gewährt, nun wurde seitens des Arbeitgebers festgestellt, dass hier ein Fehler vorliegt, d. h. ich 4 Tage zuviel bekommen habe. Die Disposition hat einen Fehler gemacht!
Nun wird mir vorgehalten, ich hätte meine Mitwirkungspflicht vernachlässigt und diese Tage ständen mir nicht zu!?
Wie reagiere ich richtig!?
Der BR und die Schwerbehindertenvertretung ist dem Arbeitgeber zugetan.
Ich bin gleichgestellt, daher will mich mein Arbeitgeber los werden!
Community-Antworten (5)
31.07.2023 um 21:00 Uhr
Wenn dein Urlaub von deiner Führungskraft genehmigt wurde, liegt der Fehler nicht nur bei dir. Es ist die Verantwortung der Disposition, den Urlaub korrekt zu planen und zu genehmigen.
Du hast deine Mitwirkungspflicht erfüllt, indem du den Urlaub ordnungsgemäß beantragt und genehmigt bekommen hast.
31.07.2023 um 21:53 Uhr
Sehe ich anders, der AN teil dem AG die Urlaubswünsche mit. Wenn einem 35 Tage zustehen und der AN teilt 39 Tage mit, dann hat der AN einen Fehler begangen und zugleich der AG, dem es nicht auffällt. Sorry, mir ist noch nie passiert, dass ich zuviel Urlaub genommen habe.
Wodran machst du fest, dass dich der AG loshaben möchte?
31.07.2023 um 22:23 Uhr
Puh schwierig. Gibt verschiedene Meinungen. Nach §§ 812 ff. BGB darf der AG grundsätzlich von einem AN alles zurückfordern, worauf er keinen Rechtsanspruch hatte. War es ihm aber bewusst erlischt dieser Rückforderungsanspruch nach § 814 BGB.
Ich verstehe halt nicht, wie ein AG kein System haben kann, bei dem das ausgeschlossen wird, dass AN zuviel Urlaub nehmen können. Sowas ist doch kein Hexenwerk. Gibt doch auch bestimmte kostenlose Exceltabellen etc. Da gehört der AG prinzipiell schon wegen Dummheit bestraft.
01.08.2023 um 08:15 Uhr
Hast du die Tage schon genommen oder sind dir einfach zuviel zur Verfügung gegeben worden?
01.08.2023 um 08:49 Uhr
Ob und wer verantwortlich ist, lässt sich nicht feststellen, da in diesem Unternehmen fast alles auf Zuruf und per Telefon gemacht wird.
Loswerden will mich der AG, weil ich gleichgestellt bin zur Schwerbehinderung.
Gruß
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