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Arbeitserfassung, Kontrolle der erfassten Daten

S
Sonnen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir, der BR, ist eine wenig hilflos.

Arbeitszeiterfassung am Arbeitsplatz: Kontrolle der erfassten Daten nur außerhalb der Arbeitszeit? Muss den Arbeitnehmern während der Arbeitszeit der Zugriff auf die gespeicherten Daten und deren Kontrolle gewährt werden? Wer hat damit Erfahrung und kann uns helfen? Wir sind der Meinung eine Pause dient zur Erholung.

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Community-Antworten (1)

P
Petrus

08.10.2010 um 14:21 Uhr

Arbeitszeiterfassung am Arbeitsplatz:

mit Hilfe technischer Anlagen ist vollumfänglich mitbestimmungspflichtig durch den BR

Kontrolle der erfassten Daten nur außerhalb der Arbeitszeit?

Ob während der ArbZ, wenn ja, wie oft und wie lange regelt ihr im Zuge der Mitbestimmung.

Meine Meinung dazu - ganz platt: Keine Stechuhr - dann muss keiner erfasste Zeiten kontrollieren. Will Cheffe eine Stechuhr mit elektronischer Speicherung der Daten, dann muss er auch eine Einsichtnahme und Kontrolle der Daten durch die Betroffenen nach BDSG gewährleisten. Und in angemessener Häufigkeit und Dauer auch während der Arbeitszeit. Will er das nicht: Siehe oben - Stechuhr weg und gut...

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