Der Arbeitgeber möchte nach anraten von einem Rechtsanwalt (den er eingestellt hat) den Satz Eine Leistungs- und Verhaltens- Kontrolle darf nicht vorgenommen werden in Betriebsvereinbarungen weghaben

Dazu sagte er im EDV-Ausschuss "Leistungs- und Verhaltungs- Kontrollen sind nicht verboten!" und merkte noch an "sie dürfen nur nicht angewendet werden"

Für mich ist diese Aussage widersprüchlich, meine Befürchtung ist, dass Betriebsräte einknicken und zukünftig den Satz weghaben wollen.

Ich wäre da auch für eine Änderung und würde dies nun so Formulieren "Eine Leistungs- und Verhaltens- Kontrolle ist möglich. Eine Anwendung dieser kann rechtliche folgen für den Arbeitgeber / Urheber nach sich ziehen"

habt ihr andere Vorschläge und könnt ihr mir dazu was empfehlen?