BR Entzug der Handlungsvollmacht
Hallo,
bin Personaler und BR. Hatte eine Handlungsvollmacht im Rahmen meiner Personalarbeit. Der neue Chef hat mir diese Vollmacht entzogen. In der Vollmacht steht geschrieben das diese jederzeit widerrufen werden kann.
Frage 1: Darf mir die Vollmacht überhaupt entzogen werden? Hatte diese bevor ich BR geworden bin, und jetzt wo ich BR geworden bin wird sie mir entzogen.....
Frage 2: Der Entzug der Vollmacht verändert meinen Arbeitsinhalt, da ich nun Personalsachen nicht alleine rechtsgültig unterschreiben darf. Ist das eine Versetzung?
Danke Vorab und lieben Gruss
Community-Antworten (6)
28.02.2019 um 08:55 Uhr
Frage 1.: In der Vollmacht steht geschrieben das diese jederzeit widerrufen werden kann. -> Antwort selbst gegeben.
Frage 2: m.E.n. nicht.
28.02.2019 um 09:04 Uhr
hat man Dir denn mitgeteilt warum der Entzug erfolgt ist? Es muss ja einen Grund dafür geben.
28.02.2019 um 09:11 Uhr
Die Frage wäre eher, ob hier § 78 BetrVG betroffen ist.
28.02.2019 um 10:55 Uhr
§ 5 (3) 1. BetrVG?
28.02.2019 um 12:09 Uhr
Das ist auch meine Frage ob hier der 78 BetrVG greift?
28.02.2019 um 13:29 Uhr
Ich wäre auch eher bei § 5 (3) 1. BetrVG
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