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BR Entzug der Handlungsvollmacht

P
pbreitner
Feb 2019 bearbeitet

Hallo,

bin Personaler und BR. Hatte eine Handlungsvollmacht im Rahmen meiner Personalarbeit. Der neue Chef hat mir diese Vollmacht entzogen. In der Vollmacht steht geschrieben das diese jederzeit widerrufen werden kann.

Frage 1: Darf mir die Vollmacht überhaupt entzogen werden? Hatte diese bevor ich BR geworden bin, und jetzt wo ich BR geworden bin wird sie mir entzogen.....

Frage 2: Der Entzug der Vollmacht verändert meinen Arbeitsinhalt, da ich nun Personalsachen nicht alleine rechtsgültig unterschreiben darf. Ist das eine Versetzung?

Danke Vorab und lieben Gruss

65506

Community-Antworten (6)

T
takkus

28.02.2019 um 08:55 Uhr

Frage 1.: In der Vollmacht steht geschrieben das diese jederzeit widerrufen werden kann. -> Antwort selbst gegeben.

Frage 2: m.E.n. nicht.

R
rtjum

28.02.2019 um 09:04 Uhr

hat man Dir denn mitgeteilt warum der Entzug erfolgt ist? Es muss ja einen Grund dafür geben.

K
kratzbürste

28.02.2019 um 09:11 Uhr

Die Frage wäre eher, ob hier § 78 BetrVG betroffen ist.

P
Pjöööng

28.02.2019 um 10:55 Uhr

§ 5 (3) 1. BetrVG?

P
pbreitner

28.02.2019 um 12:09 Uhr

Das ist auch meine Frage ob hier der 78 BetrVG greift?

W
wdliss

28.02.2019 um 13:29 Uhr

Ich wäre auch eher bei § 5 (3) 1. BetrVG

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