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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung der Anlage einer bestehenden BV

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LJJessie
Jul 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, Bei uns im Betrieb existiert ein BV zur Nutzung eines zusätzlichen Flexikontos (Kapovaz). Der AN kann auf Antrag bei der Perso mit BR ein Umbuchen seiner geleisteten Überstunden vom Gleitzeitkonto auf der Flexikonto durchführen lassen und umgekehrt. Nun möchte die PERSO diesen Antrag der als Anlage der BV beigefügt und unterschrieben ist ändern. Hierbei handelt es doch dann um die Änderung einer BV und deren Anlage die von beiden Seiten (GF und BR) beschlossen werden muss. Oder ist es Möglich nur die Anlage zu Ändern. Die Perso möchte hier keine Änderung der BV.

Bin mir nicht ganz sicher aber hier hab ich dazu was gefunden... https://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/betriebsvereinbarung/betriebsvereinbarung-2/

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Community-Antworten (6)

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rtjum

25.07.2023 um 11:35 Uhr

Natürlich kann man nur die Anlage ändern. Das macht ja gerade bei solchen Formularen Sinn wenn z.B. gesetzliche Änderungen auftreten die ein Ändern notwendig machen. Wenn das Formular weiterhin dem entspricht wofür die BV es vorsieht und die Änderungen ansonsten keine Auswirkungen haben, muss man dann die BV eben nicht anpacken.

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LJJessie

25.07.2023 um 11:56 Uhr

Für die Änderung der Anlage ist doch aber mind .ein Beschluss und eine Protokollnotiz notwendig oder irre ich mich da ??

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rtjum

25.07.2023 um 12:02 Uhr

alles was der BR macht wird beschlossen, auf der nächsten Sitzung auf die TO, abstimmen und Anlage ändern, wofür die Protokollnotiz gut sein soll erschließt sich mir nicht

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celestro

25.07.2023 um 12:06 Uhr

Wenn die Anlage geändert wird, wird doch die BV geändert ... auch wenn eben nur etwas an der Anlage geändert wird. Wieso sperrt sich denn die Perso gegen eine Änderung der BV?

Um eine Änderung kommt man nur herum, wenn in der BV etwas von "muss der AN das Formular in seiner gültigen Fassung verwenden" stehen würde. Dann sollte man aber den BR teeren und federn, denn einen solchen "Blankoscheck" gibt man dem AG nicht in die Hand.

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LJJessie

25.07.2023 um 12:14 Uhr

@ celestro: Der AG hat hier keinen Blankscheck !! Die Person weigert sich gegen die Änderung der BV da diese über die GF gehen muss und die GF diese Änderung der BV beim Mutterkonzern absegnen lassen muss. Des weiteren ist die BV vom alten BR und im aktuellen Germium sind einige Mitglieder dabei die einzelne Punkte evtl. mit ändern oder zumindest diskutieren wollen. Das über 2 Änderungen zu machen ist Aufwendig und die Perso drängt obwohl hier keine Notwendigkeit besteht sondern die Änderung der Anlage hätte nur eine Erleichterung für die PERSO zu folge. Es wäre allerdings Sinnvoll gleich die Komplette BV anzupassen.

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celestro

25.07.2023 um 12:37 Uhr

"Der AG hat hier keinen Blankscheck !!"

Habe ich auch nicht geschrieben. ;-)

Was den Rest Deines Postings angeht ... das Leben ist kein Wunschkonzert. Wenn da jemand was absegnen olassen muss, dann ist das nicht das Problem des BR. Und ob der BR diese für die Perso relevante Änderung schnell durchwinkt, oder als "Pfand" für die anderen Änderungen verwendet, ist Entscheidung des Gremiums.

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