W.A.F. LogoSeminare

Urlaubsanspruch

E
ellie
Jul 2023 bearbeitet

Ich bin seit 21.03.2021 krankgeschrieben. Nun wurde mir eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 01.08.21 bewilligt. Mein Resturlaub von 2021 sind 35 Tage von 2022 auch 35 Tage und 2023 anteilmäßig bis jetzt 20 Tage kann ich diese Tage einklagen mein Arbeitgeber hat mich nie darauf hingewiesen Urlaubstage zu nehmen Punkt mit freundlichen Grüßen Viola Müller

25506

Community-Antworten (6)

C
celestro

25.07.2023 um 01:52 Uhr

Ich würde erst einmal vernünftig mit dem AG über diese Urlaubstage sprechen und rausfinden, wie dieser darüber denkt. Klagen kann man nachher immer noch.

J
jutti1965

25.07.2023 um 08:37 Uhr

Den Urlaub aus 2021 muss dein AG die ausbezahlen da du keine Möglichkeit gehabt hast ihn zu nehmen. Ab 2022 warst du ja nicht mehr bei deinem AG Beschäftigt, daher keinen Anspruch auf Urlaub und auch keinen Anspruch auf Zahlung.

K
Kehler

25.07.2023 um 10:09 Uhr

Wenn du rückwirkend zum 01.08.21 eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente bekommen hast, ist doch das Arbeitsverhältnis auch zu diesem Zeitpunkt beendet, oder irre ich mich da?

E
ellie

25.07.2023 um 11:28 Uhr

Nicht zwingend im Gegenteil mein AG kann mich sogar auffordern noch unter drei Stunden am Tag zu arbeiten also kann ja das Arbeitsverhältnis beendet sein. Aufhebungsvertrag oder Kündigung hat nie stattgefunden

E
ellie

25.07.2023 um 13:00 Uhr

Wird durch den Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt, so endet auch in diesen Fällen das Arbeitsverhältnis – und die Versicherungspflicht – erst mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenbescheid zugestellt worden ist.

Ihre Antwort