Hallo,
zum wiederholten Male ist es jetzt passiert, dass bei einer Versetzung die Schwerbehinderten-Vertretung nicht informiert wurde.
Bei einer Versetung wurde die Information innerhalb der 7-Tage-Frist nachgeholt.
Bei einer weiteren Versetzungen wurde die Information nach 10 Tagen durchgeführt und
bei der dritten Versetzung wurde diese nachweislich nicht durchgeführt.

Der AG sagt zwar, dass bei der letzten Versetzung eine Information an die Schwerbehinderten-Vertretung erfolgte, aber bisher hat er keinen Beleg der Information vorlegen können.

Lt. BetrVG und SBG IX muss bei einer Versetzung die Schwerbehinderten-Vertretung unverzüglich informiert werden - aber eine nachträgliche Info innerhalb von sieben Tage reicht auch noch aus.

Dazu die Fragen:
1. Sind alle Versetzungen rechtmäßig ?
2. Die Versetzten sind bereits im anderen Betrieb, gibt es eine Möglichkeit
die urspr. Versetzung vom BR zu widerrufen?
3. Oder bleibt die Versetzung bis zur endgültigen Klärung vor dem Gericht so bestehen, da der AG nicht freiwillig einlenkt?

Da wir aktuell mit dem AG noch andere Probleme haben, möchten wir schon behutsam aber doch mit Nachtrag an die Sache rangehen.

Danke

KleinerBR