Pause im Nachtdienst
Mitarbeiter arbeiten auf einer Kinder Beatmungsstation 3 Schichten. Die Nachtschicht geht 9.30 Std. und wird alleine geleistet. Das heißt , die Mitarbeiter können keine Pause machen. der Arbeitgeber zieht aber 3/4 Std. Pause ab. Dabei entstehen Minusstunden, die dann mit evtl. Überstunden (Tagschicht) verrechnet werden. Kein Betriebsrat vorhanden.
Community-Antworten (7)
20.07.2023 um 17:40 Uhr
Und? Gibt es eine Frage dazu oder ist das eine Info für uns?
20.07.2023 um 18:15 Uhr
Müssen diese Mitarbeiter in den 9,5 Stunden die ganze Zeit bei den Kindern sein, oder können sie sich in einen Pausenraum setzen und "Pause" machen und "chillen"?
Natürlich müssen sie dann bei einem Alarm aufspringen und ihr Butterbrot liegen lassen.
20.07.2023 um 18:32 Uhr
Entschuldigung. Die Frage ist ob der AG so vor gehen darf. Die meiste Zeit muss der MA bei Kind bzw. 2 Kinder vor Ort sein. Butterbrot bei Alarm, kann ja keine Pause sein? LG und noch einen schönen Sommer
21.07.2023 um 09:57 Uhr
Mal den AG fragen, wie und wann man Pause machen soll. Pause ist auch aus dem Haus gehen und dir eine Leberkassemmel kaufen! Und einen BR gründen....
21.07.2023 um 10:22 Uhr
Mal mit ihm sprechen das er gegen das Gesetz verstößt. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Undedingt einen BR gründen.
21.07.2023 um 10:38 Uhr
Warum habt Ihr keinen BR? Gab es diesbezüglich schonmal einen Antritt?
Ansonsten würde ich ebenfalls das Gespräch mit dem AG suchen, Inhalt siehe @Kehler und @nicht brauchen
21.07.2023 um 13:45 Uhr
Wenn keine Pause gemacht werden kann, darf auch keine Pause abgezogen werden. Der Abzug ist also nicht rechtens. Nach spätestens sechs Stunden muss eine Pause von 30 Minuten gemacht werden. Pause bedeutet keine Arbeitsbereitschaft, nicht aufspringen wenn ein Alarm losgeht, eventuell die Station und das Haus verlassen und frische Luft schnappen, sich ablenken, sich erholen. Überschreitet die Arbeitszeit (ohne Pausen) 9 Stunden, so sind 45 Minuten Pause zu machen. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass es den Mitarbeitenden möglich ist eine ungestörte Pause in Länge der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer zu machen. Im Zweifelsfall muss er eine zweite Person einsetzen. Vielleicht interessiert sich ja die Gewerbeaufsicht für diesen Sachverhalt. Ansonsten kann jeder betroffene Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht auf die Gutschrift der vorenthaltenen Arbeitszeit klagen. Auch einen BR zu gründen erscheint mir hier als ein guter Gedanke. Der kann dem Arbeitgeber dann das Arbeitsrecht erklären.
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