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Pause im Nachtdienst

O
omom
Jul 2023 bearbeitet

Mitarbeiter arbeiten auf einer Kinder Beatmungsstation 3 Schichten. Die Nachtschicht geht 9.30 Std. und wird alleine geleistet. Das heißt , die Mitarbeiter können keine Pause machen. der Arbeitgeber zieht aber 3/4 Std. Pause ab. Dabei entstehen Minusstunden, die dann mit evtl. Überstunden (Tagschicht) verrechnet werden. Kein Betriebsrat vorhanden.

98507

Community-Antworten (7)

T
takkus

20.07.2023 um 17:40 Uhr

Und? Gibt es eine Frage dazu oder ist das eine Info für uns?

C
celestro

20.07.2023 um 18:15 Uhr

Müssen diese Mitarbeiter in den 9,5 Stunden die ganze Zeit bei den Kindern sein, oder können sie sich in einen Pausenraum setzen und "Pause" machen und "chillen"?

Natürlich müssen sie dann bei einem Alarm aufspringen und ihr Butterbrot liegen lassen.

O
omom

20.07.2023 um 18:32 Uhr

Entschuldigung. Die Frage ist ob der AG so vor gehen darf. Die meiste Zeit muss der MA bei Kind bzw. 2 Kinder vor Ort sein. Butterbrot bei Alarm, kann ja keine Pause sein? LG und noch einen schönen Sommer

NB
nicht brauchen

21.07.2023 um 09:57 Uhr

Mal den AG fragen, wie und wann man Pause machen soll. Pause ist auch aus dem Haus gehen und dir eine Leberkassemmel kaufen! Und einen BR gründen....

K
Kehler

21.07.2023 um 10:22 Uhr

Mal mit ihm sprechen das er gegen das Gesetz verstößt. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Undedingt einen BR gründen.

M
Muschelschubser

21.07.2023 um 10:38 Uhr

Warum habt Ihr keinen BR? Gab es diesbezüglich schonmal einen Antritt?

Ansonsten würde ich ebenfalls das Gespräch mit dem AG suchen, Inhalt siehe @Kehler und @nicht brauchen

S
seehas

21.07.2023 um 13:45 Uhr

Wenn keine Pause gemacht werden kann, darf auch keine Pause abgezogen werden. Der Abzug ist also nicht rechtens. Nach spätestens sechs Stunden muss eine Pause von 30 Minuten gemacht werden. Pause bedeutet keine Arbeitsbereitschaft, nicht aufspringen wenn ein Alarm losgeht, eventuell die Station und das Haus verlassen und frische Luft schnappen, sich ablenken, sich erholen. Überschreitet die Arbeitszeit (ohne Pausen) 9 Stunden, so sind 45 Minuten Pause zu machen. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass es den Mitarbeitenden möglich ist eine ungestörte Pause in Länge der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer zu machen. Im Zweifelsfall muss er eine zweite Person einsetzen. Vielleicht interessiert sich ja die Gewerbeaufsicht für diesen Sachverhalt. Ansonsten kann jeder betroffene Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht auf die Gutschrift der vorenthaltenen Arbeitszeit klagen. Auch einen BR zu gründen erscheint mir hier als ein guter Gedanke. Der kann dem Arbeitgeber dann das Arbeitsrecht erklären.

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