Erstellt am 14.11.2010 um 18:54 Uhr von wahlvst
Die Pausen lt. ArbZG § 4 Ruhepausen sind zwingend zu beachten. Der BR/PR ist hier gefordert ggf. den AG aufzufordern diese zu ermöglichen. Letztlich kann man sich als AN auch an die zuständige Aufsichtsbehörde "Gewerbeaufsicht" wenden. Diese handeln dann und händeln auch alles vertraulich. Bedeutet, sie sagen nicht wer sie informiert hat.