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Pausenregelung im Nachtdienst

S
Spinning
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir im unternehmen arbeiten im drei-schicht-system. also auch im nachtdienst. wir sind im gesundheitswesen zuständig und arbeiten im nachtdienst 8,5 stunden. also arbeiten wir eine pause von 30 minuten raus die wir ja nicht nehmen können, da wir alleine für 35 betten zuständig sind. der ag gibt uns für jede nacht 12 minuten gut. ist das rechtens. stehen uns nicht die vollen 30 minuten zu. den ich kann ja nict wirklich im nachtdienst eine pause von 30 oder 2x15 minuten machen, da ich ja jederzeit einsatzbereit sein muss. gibt es dort eine grundlage an die man sich richten muß oder kann. vielen dank der olli

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Community-Antworten (1)

W
wahlvst

14.11.2010 um 19:54 Uhr

Die Pausen lt. ArbZG § 4 Ruhepausen sind zwingend zu beachten. Der BR/PR ist hier gefordert ggf. den AG aufzufordern diese zu ermöglichen. Letztlich kann man sich als AN auch an die zuständige Aufsichtsbehörde "Gewerbeaufsicht" wenden. Diese handeln dann und händeln auch alles vertraulich. Bedeutet, sie sagen nicht wer sie informiert hat.

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