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Mitbestimmung Einsatzschicht

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Damei81
Jul 2023 bearbeitet

Hallo

wir arbeiten rund um die Uhr. Jetzt fängt der AG an bei der Einstellung nicht mehr die Einsatzschicht dem BR mitzuteilen, da er meint so könne er die Leute hin und her versetzten!

Ist die Korrekt oder ein Schichteinteilung (ggf. die Schichtversetztung) mitbestimmungspflichtig nach §99 BetrVG oder gar nicht §87 Abs. 2 BetrVG

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Community-Antworten (8)

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celestro

20.07.2023 um 15:34 Uhr

Der Schichtplan unterliegt der Mitbestimmung und somit bringt dem AG dieses Spielchen eigentlich überhaupt gar nichts.

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Damei81

20.07.2023 um 15:53 Uhr

Also 87 abs. 2?

Was ist wenn er es bei der einstellung nicht mit angibt. Ablehnen weil nicht alles vorhanden oder einstellen und nachfordern

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GabrielBischoff

20.07.2023 um 16:19 Uhr

Es ist erstmal grundsätzlich in Ordnung in den Arbeitsvertrag reinzuschreiben, dass jemand Schicht arbeitet ohne eine konkrete Schicht festzulegen. In unserem Betrieb wechseln die Leute auch nach einem bestimmten Rhythmus durch die Bänder durch.

Auf welche Schicht die Person dann eingeteilt wird, das ist in der Mitbestimmung. Insgesamt ist der Arbeitgeber schon flexibler, weil er halt Leute durch die Bänder durchtauschen kann. Nicht von heute auf morgen, weil eben Schichtplan, aber zum Beispiel alle vier Wochen eine andere Schicht wird ohne weitere Gründe auch nicht abzulehnen sein.

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Damei81

21.07.2023 um 11:41 Uhr

so steht es ja auch im Arbeitsvertrag, dass jemand Schicht arbeiten soll aber halt keine Einsatzschicht. Und auch der BR bekommt keine Info in der Einsellungsanhörung, aber auch sonst nicht, da ja keine Schicht jemals fest gelegt wurden ist

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GabrielBischoff

21.07.2023 um 13:24 Uhr

Das ist okay. Die eigentlich Schicht legt dann der Schichtplan fest, den ihr freigegeben habt.

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Damei81

21.07.2023 um 13:45 Uhr

also kann man ihn "einstellen" aber danach müssen wir den Schichtplan noch freigeben?

Was ist wenn wir ihn "einstellen", aber wir den Schichtplan nicht freigeben. 1) da wir keinen Bekommen bzw. wir uns nicht einigen können in welche Schicht er kommt?

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GabrielBischoff

24.07.2023 um 14:46 Uhr

Der Arbeitgeber erstellt einen Schichtplan, den ihr prüft und über dessen Einhaltung ihr wacht. Im Betriebsrat einigt ihr euch nicht, sondern macht eine Anträge und stimmt über diese ab.

Wie ist denn der Schulungsstand bei euch?

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Damei81

24.07.2023 um 14:59 Uhr

Hallo

Bin neu als Vorsitzender und mein Vorgänger hat es sehr pauschal gemacht.

Der AG legt uns eine Massnahme vor, bitte um Einstellung und die Eingruppierung, aber nie die Einsatzschicht, also macht er keinen persönlichen Schichtplan nur allgemeine und sagt zu den MAs, morgen A Schicht übermorgen BSchicht

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