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Kann ein Betriebsrat Teilzeitanträge wegen Arbeitsverdichtung ablehnen?

F
FML
Jul 2023 bearbeitet

In unserem Betrieb mit rund 300 Beschäftigten wird von der Arbeitgeberin allen Teilzeitanträgen der Beschäftigten stattgegeben.

Wir als Betriebsrat bekommen auch immer die entsprechenden Änderungen der Arbeitszeit angezeigt und werden um Zustimmung gebeten. In der Vergangenheit haben wir solchen Anträgen auch immer zugestimmt.

Aufgrund der inzwischen hohen Anzahl der Teilzeitkräfte machen wir uns als Betriebsrat nun aber sorgen wegen der sich daraus ergebende Arbeitsverdichtung der anderen (verbleibenden) Beschäftigten im unmittelbaren Umfeld der Teilzeitbeschäftigten. Diese sind teilweise selbst in Teilzeit beschäftigt und "voll ausgelastet", so dass sie aus unserer Sicht keine weiteren Aufgaben übernehmen können, die durch durch die Reduzierung der Arbeitszeit "liegen bleiben" würden. Wir sehen hier einen kollektiven Bezug der einzelnen Teilzeit auf die Arbeitsbelastung der anderen Beschäftigten im Betrieb.

Die Arbeitgeberin verweigert dem Betriebsrat die Auskunft, wie und auf wen die Arbeit einer Vollzeitstelle bei Umwandlung in Teilzeit umverteilt (organisiert) wird. Nach Auffassung der Arbeitgeberin hat der Betriebsrat kein Recht auf diese Information.

Daher unsere Frage: Kann der Betriebsrat mit Verweis auf die befürchtete Arbeitsverdichtung für die anderen Beschäftigten die Zustimmung zur Änderung der Arbeitszeit verweigern?

Vielen Dank für Eure Antworten.

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Community-Antworten (9)

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Marvie

18.07.2023 um 09:28 Uhr

Hallo!! der Personalrat setzt sich für die Belange der MA ein nicht dagegen! Ihr habt doch die Möglichkeit nachzuvollziehen wieviele Stunden denn weggefallen sind und dem Ag ggf. aufzuzeigen das die Schaffung einer neuen Stelle angezeigt ist. Ferner solltet Ihr dann auf die Möglichkeit von Überlastungsanzeigen zurückgreifen um eure Forderung zu untermauern. Der AN hat nach §7 TzBfG das Recht eine Verringerung der Arbeitszeit zu verlangen! Ihr wollt als AN-Vertretung gegen die Rechte von AN entscheiden? - sorry merkt ihrs noch?

T
Thomas63

18.07.2023 um 09:40 Uhr

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht darauf in Teilzeit zu gehen. Der AG ist sogar verpflichtet dem Teilzeitwunsch zu ermöglichen. Wie die Arbeit verteilt/Organisiert wird ist Aufgabe des AG. Was Ihr machen könnt ist dafür zu sorgen das andere z.B. aufgrund von Arbeitsverdichtung keine Mehrarbeit leisten müssen und Pünktlich nach Hause gehen. Da seit Ihr in der Mitbestimmung.

J
jutti1965

18.07.2023 um 09:46 Uhr

Nein das könnt ihr nicht verweigern, ihr könnt es ansprechen aber mehr nicht. Das liegt im ermessen des AG. Mitzubestimmen habt ihr lediglich über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Aber euer AG kann sich darauf berufen: Unternehmen, die zwar mehr als 45, aber weniger als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, können nach einem spezifischen Schlüssel den Antrag aufteilen, wenn bereits andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit nach Absatz 1 im § 9a verringert haben. Im übrigen würde dich den Kollegen die schon ausgelastet sind, und noch mehr Arbeit aufgehlast bekommen sollen, empfehlen nur das zu machen was sie auch schaffen können. Sollten dadurch Überstunden fällig sein seid ihr wieder in der Mitbestimmung und könnt darüber den AG drängen zusätzlich AN einzustellen.

P
petermännchen

18.07.2023 um 09:58 Uhr

Hey Marvie: bleib mal geschmeidig!

K
Kehler

18.07.2023 um 10:00 Uhr

@ petermännchen

wieso, er hat Recht. Ich hätte es fast genau so geschrieben.

P
petermännchen

18.07.2023 um 10:38 Uhr

Ja sicher, aber merken werden die Kolleginnen und Kollegen schon noch etwas- und wenn es nur der Schlag mit dem Hammer auf den rechten großen Zeh ist.

M
Muschelschubser

18.07.2023 um 10:39 Uhr

Der BR kann nicht einfach an §8 Abs. 1 TzBfG vorbei arbeiten.

Der AG kann auch keinen TZ-Antrag mit der Begründung ablehnen, die anderen müssten dann mehr machen und sind schon ausgelastet. Er müsste Gründe nach Absatz 4 finden und genauestens die Orga offenlegen, um akribisch nachweisen zu können, dass der Betroffene zwingend die bisherige Arbeitszeit zu leisten hat.

Kann er das nicht, dürfte es vor dem Arbeitsrichter ziemlich schnell gehen mit der Stundenreduzierung.

Wie schon geschrieben wurde, könnt Ihr Bedenken äußern und auf bestimmte Missstände hinweisen. Eine hohe Arbeitsbelastung muss aber nicht zwingend immer personell gelöst werden. Vielleicht hilft es auch manchmal, verstaubte Abläufe und Prozesse zu hinterfragen.

Das kann auch die Stellenbeschreibung betreffen. Hier hat der BR aber in der Tat kein Mitbestimmungsrecht, ebenso wenig wie bei der Zuweisung einzelner Aufgaben.

Im Prinzip könnt Ihr nur das konstruktive Gespräch mit der GL suchen, was die Organisation im Betrieb angeht. Einen Kampf auszuführen, bei dem Ihr das Recht von vorn herein nicht auf Eurer Seite habt, ist sinnlos.

M
Moreno

18.07.2023 um 14:20 Uhr

Kann er das nicht, dürfte es vor dem Arbeitsrichter ziemlich schnell gehen mit der Stundenreduzierung. Zitat Muschelschupser

Hast Du jetzt Arbeitsrichter und schnell in einem Satz verwendet? ;-)

M
Muschelschubser

18.07.2023 um 14:40 Uhr

Ich bin eben ein bedingungsloser Optimist. :-D

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