Mitbestimmung bei Arbeitsverdichtung
Hallo, siehe auch meine threads vom
25.09.2013 um 13:33 Uhr (Mitbestimmung bei Kündigung einzelvertraglicher zusätzlicher 2 Wochenstunden) und 29.09.2013 um 9.09 Uhr (Rationalisierungsmaßnahme Thema für Wirtschaftsausschuss?)
Welche MBR hat der BR bei Arbeitsverdichtung? Bei einigen der von der Kündigung betroffenen Mitarbeiter hat sich noch niemand geäußert, welche Tätigkeiten wohin verlagert werden; man geht davon aus, dass die Kollegen die gleiche Arbeit in gekürzter Zeit machen (Sachbearbeitung).
Hat der BR hier gar keinen Hebel?
Community-Antworten (3)
01.10.2013 um 16:01 Uhr
Hi seesee
In Sachen Mitbestimmung seit ihr hier raus. Intelligenter Weise könntet ihr aber hin gehen und sagen. Sehr geehrter Herr Sanierer, der BR möchte sich erst ein mal bedanken das sie ihn über die Streichen der zwei Wochenstunden bei xy MA informiert haben. Da dort nun Ersatzlos etwas an Leistung weg fällt, würde die Interessenvertretung gerne wissen auf was er und auch die MA sich hier in Zukunft einstellen können. Des weiteren würde der BR gerne wissen ob Gleiches oder auch ähnliches in anderen Bereichen geplant ist. Stellt er sich stur könnt ihr den Hinweis auf § 80 BetrVG machen. Hoffe euch ist damit geholfen. LG Rainer
01.10.2013 um 17:44 Uhr
Danke, Snooker,
die Folge solcher Maßnahmen ist leider die "Dienst-nach-Vorschrift"-Mentalität, und das ist in einem kleinen Betrieb wie dem unseren (150 MA) SEHR KONTRAPRODUKTIV! Jemand, der sich Tag für Tag ein Bein ausreißt, um ja die Arbeit zu schaffen, dafür zu "bestrafen", indem 2 Wochenstunden weniger bezahlt werden... Den betroffenen Kollegen kann ich dann nur raten, Überstunden auflaufen zu lassen bis zur Grenze; dann muss Antrag beim BR gestellt werden, der dann weitere Ü-Std. verweigern kann.
01.10.2013 um 21:23 Uhr
seesee Genau dies von Dir dargestellte wird früher oder später eintreten. Nur achte darauf wem Du dem Rat zukommen lässt arbeiten auflaufen zu lassen. Nicht das es Dir auf die Füsse fällt.
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