Auch als nicht freigestellter Betriebsrat muss ich nach § 37, Abs. 2, BetrVG von meiner regulären Arbeit befreit werden - so weit, so gut. So weit ich weiß, muss während meiner Betriebsratsarbeit vom Arbeitgeber aber auch Ersatz für mich gestellt werden. Wäre es nicht so, würde meine Abwesenheit zu Arbeitsverdichtung bei den übrigen Kollegen führen, die dies leider in aller Regel dem Betriebsrat anlasten. Hier würde mich interessieren, aus welchen gesetzlichen Normen, beziehungsweise Urteilen, sich dieser Anspruch auf Ersatz herleiten lässt.