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Umkleidezeiten/ Kleiderordnung

D
DonErpel
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es ein Minimum an Zeit(Täglich oder pro Umkleidung) die der Arbeitgeber als bezahlte umkleide Zeit zur Verfügung stellen muss? Und hat jemand eine BV zur Kleiderordnung wo man eventuell teile von für eine eigene Kleiderordnung verwenden kann?

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Community-Antworten (1)

T
Tulpe

26.01.2017 um 12:00 Uhr

Kann man nicht so Pauschal sagen, es gibt Unterschiede. Ist es Strassentaugliche Arbeitskleidung und darf sie außerhalb getragen werden? Dann gibt es keine Umziehzeiten. In der Pflege geben sie oft 5 min. vor Dienst und nach Dienst. Es gibt aber auch Bereiche die komplizierte Kleidung haben und man mehr Zeit brauch. Alles vereinbar.

Gruß

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