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Eine Kleiderordnung soll eingeführt werden. Was tun?

V
vip3k
Jan 2018 bearbeitet

Hallo @ all,

wir haben einen neuen GF bekommen und dieser möchte nun eine Kleiderordnung einführen. Unser "alter" GF ist wegen gesundheitlichen Gründen für 2-3 Monate befreit. Der neue GF kommt direkt vom Vorstand und hat bestimmt noch die eine oder andere Sauerei vor.

Meine Frage: Wir haben die ganze Zeit keine definierte Kleiderordnung gehabt. D.h.: Jeans und Hemd war ok. T-Shirts mit Motiven nicht geduldet. da wir in der IT einen großen Namen haben, möchte er nun die Kleiderordnung einführen wie in den anderen Standorten auch. Ist hier der BR mitbestimmungspflichtig?

Gruß @ all

6.39302

Community-Antworten (2)

S
SSGG

02.03.2007 um 12:54 Uhr

Mitbestimmungspflicht nach §87.1.1.

Kleiderordnung? Na ja, wenn es denn der Arbeitsleistung dient... Ich darf mein T-Shirt mit dem Aufdruck ich will Rente glücklicherweise weiter tragen...

B
Bergmann

02.03.2007 um 14:37 Uhr

@ vip3k ,

vergess dabei nicht---wer die besondere Kleidung haben will-soll sie auch bezahlen !!!

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