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BV zur Kleiderordnung

B
BRDani
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir sind gerade dran eine BV bezüglich Kleiderordnung aufzustellen. Kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter ohne Vergütung nach Hause schicken, weil er in seinen Augen nicht angemessen gekleidet ist? Die GL hat einen Passus drin, wo genau dieser Fall beschrieben wird. Sollte die GL der Meinung sein, dass der Mitarbeiter nicht der BV und Anlass entsprechend gekleidet ist, nimmt er sich das Recht den Mitarbeiter ohne Vergütung nach Hause zu schicken. Also nur, damit er sich umzieht und dann wieder kommt.

Konkretes haben wir diesbezüglich noch nicht gefunden, aber finden das schon etwas hart. Zumindest ohne Vergütung. Weil es wohnt ja nicht jeder direkt am Standort.

Schon mal Danke für eure Hilfe.

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Community-Antworten (8)

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gironimo

28.01.2015 um 11:35 Uhr

Einer derartige Regelung braucht Ihr natürlich auf keinen Fall akzeptieren. Verlangt klare Regeln. Es kann ja nicht sein, dass man eine BV abschließt, wo der Beurteilungsgrundsatz korrekt/unkorrekt dem Modegeschmack des Chefs unterworfen wird.

Es kommt nicht darauf an, dass Ihr konkretes "findet" sondern es kommt auf Eure Argumente und Forderungen an, die Ihr in die Verhandlungen einbringt.

B
BRDani

28.01.2015 um 11:48 Uhr

Wir sind schon der Meinung, dass wir die BV machen sollen. Hatten auch die erste Überarbeitung mit dem Personalbüro, allerdings bei dieser einen Stellen sind wir uns nicht ganz so einig geworden und beide Parteien wollen sich jetzt noch mal informieren, ob das so möglich ist oder nicht. Der BR findet das mit dem Heimschicken ohne Vergütung halt schon fragwürdig.

M
metallica

28.01.2015 um 12:08 Uhr

Du hast Gironimo missverstanden. Klar sollt ihr die BV machen, ihr sollt nur diese unpräzise Formulierung nicht akzeptieren. Insbesondere könnte euer Chef ein bisschen Willkür ausüben und jeden nach gutdünken zum Umziehen schicken. Je detailiierter ihr beschreibt was akzeptabel ist, desto besser.

Als Alternative könnte z.B. ein akzeptables "Notfalloutfit" in der Firma sein, ob das praktikabel ist, könnt ihr aber nur selbst entscheiden.

M
Moreno

28.01.2015 um 13:15 Uhr

Also wenn uns der AG ne BV vorlegt schreiben wir immer einen Gegenvorschlag mit ein paar Haken drin die der AG nicht annehmen kann und dann einigt man sich irgendwo auf die Mitte mit der beide Parteien gut leben können. Ein Nachhause schicken ohne Bezahlung käme nie in Frage! Eher noch das Notfalloutfit von Metallica, ist keine schlechte Idee finde ich.

P
Pickel

28.01.2015 um 13:59 Uhr

Moreno - Ohne die Umstände und Branche zu kennen ist im Ausnahmefall selbstverständlich ein Nachhauseschicken völlig in Ordnung. Nehmen wir als überzogenes Beispiel an wir sprechen vom Bankenwesen und der Vertrieb-Mitarbeiter kommt in Shorts, Adiletten und Muskelshirt - was anderes als ein Nachhauseschicken zum Umziehen wäre - eine gültige BV zur Arbeitskleidung vorausgesetzt - hier gerechtfertigt?

Was angebracht ist, was zumutbar ist kann nur beeurteilt werden, wenn eure Branche, die Aufgaben der Mitarbeiter und die exakten Vorstellungen zur Kleidunk bekannt sind.

Wichtig ist - und da bin ich bei meinen Vorrednern -, dass die Ansprüche an die Kleidung eindeutig definiert und zumutbar sind.

M
Moreno

28.01.2015 um 15:37 Uhr

Na Pickel das Du alles unterschreibst was Dein AG vorgibt ist mir schon klar!!!!! Selbst bei einer Bank würde ich sowas nicht unterschreiben es gibt ja noch die Möglichkeit das der AG einen Schrank stellt wo sich die AN passende Kleidung reinhängen können usw da weiß jeder Betriebsrat vor Ort ne bessere Lösung als einen Arbeitnehmer nach Hause zu schicken!

P
Pjöööng

28.01.2015 um 15:46 Uhr

Zitat (BRDani): "Sollte die GL der Meinung sein, dass der Mitarbeiter nicht der BV und Anlass entsprechend gekleidet ist, nimmt er sich das Recht den Mitarbeiter ohne Vergütung nach Hause zu schicken."

Mein Verdacht ist, dass diese Regelung sowieso von vorne bis hinten unwirksam wäre. Und selbst falls diese Regelung sich noch im zulässigen Rahmen bewegen sollte, halte ich sie für eine BV für völlig ungeeignet. Letztendlich versucht sich der Arbeitgeber hier einen Freibrief ausstellen zu lassen damit er mehr oder minder willkürlich Mitarbeiter nach Hause zum Umziehen schicken kann.

"Sollte die GL der Meinung sein ..."? Warum braucht es dann eine BV. Allenfalls wäre nach meiner Ansicht akzeptabel "Bei erheblichen Verstößen gegen diese Betriebsvereinbarung ..."

"... nicht der BV und Anlass entsprechend gekleidet ist ..."? Häh? "Anlass"? Dieser ist, zumindest lässt diese Formulierung das folgern, nicht in der BV definiert. Also darf der AG einseitig weitere Regeln aufstellen? Das geht doch nicht!

"... nimmt er sich das Recht ..." Und der BR unterschreibt, dass der AG sich das Recht NIMMT? No go!

Ich persönlich würde allenfalls einer Formulierung zustimmen, die in etwa wie folgt lauten könnte: "Der Arbeitgeber behält sich bei erheblichen Verstößen gegen diese BV arbeitsrechtliche Konsequenzen vor."

P
Pickel

28.01.2015 um 18:16 Uhr

Ach Moreno da sieht man leider wieder nur dass du von Berufen im repräsentativem Umfeld keine Ahnung hast. Aber ab einem gewissen Grat an Repräsentationspflichten für das Unternehmen ist es eine selbstverständliche Nebenpflicht des AV, angemessen zur Arbeit zu erscheinen. Das heißt zB ordentlich sauber gekleidet, ordentlich frisiert und nach Möglichkeit auch geruchsneutral.

Aber du möchtest anscheinend lieber verlangen dass dein AG dir Wechselkleidung in jeder Größe und noch eine Dusche vorrätig hält wenn du deiner vergraglichen Pflicht einmal nicht nachgekommen bist? Alles klar...

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