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kleiderordnung

M
möti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns hat man, ohne uns zu fragen (BR), eine Kleiderordnung beschlossen. Hierbei geht es hauptsächlich darum, das keine Jeans getragen werden dürfen. (dies bezieht sich auf den Innendienst). Die Frage die wir uns stellen ist die, das wir die Jeans als gesellschaftsfähig ansehen und dieser Kleiderordnung auf keinen Fall zustimmen werden. Gibt es hier eine rechtliche Handhabe ? Abgesehen davon, das diese Entscheidung rechtswidrig ist. Danke für eure Info´s Frank

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Community-Antworten (1)

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merlin

01.06.2005 um 11:34 Uhr

Gemäß § 87 (1) 1 hat der BR ein Mitbestimmungsrecht (auch Initiativrecht) bzgl. Kleiderordnung. Ihr könnt den AG zu Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung hierzu auffordern, Konsequenz bei Nichteinigung --> § 87 (2)

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