Erstellt am 20.02.2015 um 20:31 Uhr von Kölner
Diplomatisch gesagt: Könnte sein.
Gibt's einen BR?
Um welchen Job handelt es sich...?
Erstellt am 20.02.2015 um 20:46 Uhr von gelbeshaus
Sind im EH angestellt. ha gibt nen BR bin da auch ein Mitglied, hab das heut durch den " buschfunk" mitbekommen. ;) wollte mich vorab schon mal informieren.
Erstellt am 20.02.2015 um 20:52 Uhr von Kölner
Dann würde ich mich über den Arbeitsschutz informieren und über § 87 abs 1 nr. 1 betrvg...dann geht's los.
Erstellt am 21.02.2015 um 07:35 Uhr von gironimo
Das gehört zu der Dienstkleidung und die Frage wann und wo man diese Schuhe trägt, unterliegt der Mitbestimmung (Ordnung im Betrieb, wie Kölner schon feststellt)
Erstellt am 22.02.2015 um 13:25 Uhr von brverdi
Hallo BR, gibt es bei Euch einen Tarifvertrag wo so etwas möglicher weise geregelt ist, wie Bekleidung und deren Handhabung ab kauf und Reinigung.Fragt einfach mal bei Eurer Zuständigen Gewerkschaft nach.
Erstellt am 22.02.2015 um 13:50 Uhr von Snooker
Kleiderordnung
Rechtsquellen
§ 87 Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 BetrVG, § 611 BGB
Begriff
Regelungen zum Tragen bestimmter Berufskleidung einschließlich Zubehör im Betrieb.
Erläuterungen
Rücksichtnahme auf Persönlichkeitsrechte
Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern (§ 75 Abs. 2 BetrVG). Diese Verpflichtung beinhaltet den Schutz des Rechts der Mitarbeiter auf Wahrung ihrer Privatsphäre, zu der auch die Wahl der im Betrieb zu tragenden Kleidung gehört. Diese Verpflichtung begrenzt die Möglichkeiten des Arbeitgebers, das Tragen bestimmter Kleidung und Zubehör im Betrieb anzuordnen. Abgesehen von Anordnungen zum Tragen von Schutzkleidung, das aus Gründen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben ist, ist der Arbeitgeber nur soweit berechtigt, auf die Kleidung der Arbeitnehmer Einfluss zu nehmen, wie dies die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse erfordern (BAG v. 8.8.1989 - 1 ABR 65/88). Die Einschränkung der persönlichen Handlungsfreiheit durch Anordnungen, die die Kleidung betreffen, muss zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet, zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich und im Vergleich zum individuellen Interesse der Mitarbeiter verhältnismäßig sein (BAG v. 13.2.2007 - 1 ABR 18/06).
Zulässige Anordnungen
Maßstäbe für berechtigte Einflussnahmen auf die Kleidung der Mitarbeiter durch den Arbeitgeber können die üblichen gesellschaftlichen Gepflogenheiten (Verkehrsanschauung) und Erwartungen von Kunden an das äußere Erscheinungsbild der Mitarbeiter bestimmter Branchen sein (korrekte Kleidung von Mitarbeitern einer Bank, Kleidung, die aus hygienischen Gründen von Mitarbeitern im Umgang mit Lebensmitteln getragen wird). Auch aus Gründen der Werbung kann es erforderlich sein, dass von den Mitarbeitern eine einheitliche Kleidung für erforderlich erachtet wird. Durch eine Kleiderordnung, die den Beschäftigten in einem Spielcasino vorschreibt, während des Dienstes schwarze oder mitternachtsblaue Anzüge/Kostüme zu tragen, wird nicht in unverhältnismäßiger Weise in die persönliche Handlungsfreiheit der Arbeitnehmer eingegriffen (BAG 13.2.2007 - 1 ABR 18/06).
Erstellt am 22.02.2015 um 14:24 Uhr von Kölner
Snooker, ich helfe mal nach, was beim ifb zum kopieren von Inhalten, die du hier verwendet hast, steht:
Urheberrecht:
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Sagt Dir das was?
Erstellt am 22.02.2015 um 14:54 Uhr von Snooker
Das sagt mir das der Inhalt der selbe ist. Kümmere Dich um dein Scheiss oder Zeig mich an, aber benutze nicht immer 80% deines Redeflusses mit Dingen die nichts zum Thema bei bringen.
Erstellt am 22.02.2015 um 15:36 Uhr von Kölner
Ui, du bist ja empfindlich und sensibel für deine Gesetzesübertretungen. Prima!
Bei dir sind es tatsächliche 98%. Mach dir mal Gedanken.
Erstellt am 22.02.2015 um 15:50 Uhr von Snooker
Dann sind wir uns Ja einig das wir das Beide zurück schrauben sollten und jeder konzentriert sich auf seins.
Erstellt am 22.02.2015 um 16:04 Uhr von nicoline
Ich glaube, alle im Forum sind sich darüber einig, dass es hier wesentlich angenehmer wäre, wenn ihr euch einfach gegenseitig ignoriert. So, wie es im Augenblick mit euch abgeht, ist es einfach unerträglich.
Erstellt am 22.02.2015 um 16:14 Uhr von Snooker
@nicoline
Ich kann es hier nu nicht mehr als anbieten. Hoffe auch das andere sich weiter zurück halten in der Art wie sie anderes bewerten. An mir soll´s ansonsten net liegen.
Erstellt am 22.02.2015 um 17:27 Uhr von MutterNation
Nein, du Mutter der Nation. Kölner ist eindeutig Schuld. Der soll sich einfach verp***. Er fängt immer wieder mit snooker an, der sich nur Wert.
Kölner geh!
Erstellt am 22.02.2015 um 19:03 Uhr von gelbeshaus
BACK TO TOPIC !!!!!
Kann mann den nun " Gezwungen" werden dienstkleidung aka Schuhe selbst zu zahlen ha oder nein?!
mfg
Erstellt am 22.02.2015 um 19:22 Uhr von Snooker
@gelbeshaus
Was sagen Dir § 87 Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 BetrVG, § 611 BGB ?
Der AG kann also nicht einfach du musst das machen.
Erstellt am 22.02.2015 um 21:39 Uhr von nicoline
Na, wer ist denn nun die Mutter der Nation, du, oder ich? Armes feiges Kerlchen, geh zu Bett und heul dich aus, morgen ist es dann bestimmt wieder besser.