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Umwandlung von Restaurlaub in Überstunden

D
dreachnir
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wo kann ich denn Urteile oder Kommentare finden, die sich auf die Umwandlung von Resturlaube in Überstunden beziehen, bzgl. der Rechtmäßigkeit. Beispiel: 1 MA hat noch 10 Tage Resturlaub aus 2016. Fünf Tage wurden von der Heimleitung auf freie Tage im Dezember verteilt und fünf Tage wurden in das neue Jahr übernommen. Alles ohne Rücksprache mit dem MA oder dem BR. Erklärung der Heimleitung: Ich will nicht so einen großen Überhang von altem Urlaub haben. Die MA sehen ihre Rechte verletzt, denn Urlaub kann ich bestimmen, Überstundenabbau der Arbeitgeber!!! Wir sind nicht tarifgebunden, lt. BUrlG darf die Heimleitung so verfahren. Müssen wir das wirklich so hinnehmen? Ich freue mich auf kompetente Antworten, wie immer.

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

25.01.2017 um 17:18 Uhr

Ist ja nicht erlaubt - also man den AG mal richtig einen einschenken...

G
gironimo

25.01.2017 um 18:48 Uhr

Außerdem wäre das ja ein (unerlaubter) Urlaubsgrundsatz. Will der AG eine Regelung ergänzend zur gesetzlichen Regelung für Resturlaubsansprüche haben, muss er die Mitbestimmung des BR beachten.

C
celestro

27.01.2017 um 10:48 Uhr

"Außerdem wäre das ja ein (unerlaubter) Urlaubsgrundsatz."

Dann erklär mal bitte, wie eine Regelung für einen aktuellen "Fall" ein Urlaubsgrundsatz sein soll ? Was natürlich nicht heißt, das bei solchen Überlegungen nicht trotzdem der BR einzuschalten ist.

"lt. BUrlG darf die Heimleitung so verfahren. Müssen wir das wirklich so hinnehmen?"

Wie bitte ? Also wenn es so im Gesetz stünde, müßtet Ihr es natürlich hinnehmen. Frage mich nur, aus welchem § sich das so ergeben sollte.

Aber Achtung ... der Urlaubsanspruch verfällt normalerweise am Jahrsende ... also sind die die AN ggf. mit einer solchen Regelung noch gut beraten.

P.S. Dem EuGH wurde zur Beantwortung vorgelegt, ob AGs in Deutschland den Urlaub einseitig festlegen dürfen, wenn die AN ihn nicht selbst beantragen. Auch das könnte sich ggf. als zulässig erweisen.

P
Pjöööng

27.01.2017 um 11:31 Uhr

"Alles ohne Rücksprache mit dem MA oder dem BR."

Das klingt mir danach dass der AN die Übertragung nicht beantragt hat und damit sollte in aller Regel der Urlaub verfallen sein.

C
celestro

27.01.2017 um 19:00 Uhr

"Das klingt mir danach dass der AN die Übertragung nicht beantragt hat und damit sollte in aller Regel der Urlaub verfallen sein."

Der Urlaubsanspruch mag theoretisch verfallen sein. Wenn der AG aber die Tage in Stunden umwandelt, kann er das ja trotzdem machen.

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