Hallo,
unsere GbR hat derzeit 20 wahlberechtigte AN. Wir haben eingeladen zur Wahl eines Betriebsrates, da es bei uns noch keinen gibt. Bereits 3-4 Tage nach der Einladung beschließen die AG die Umwandlung der GbR, um den Betriebsrat zu verhindern. Wie die Umwandlung aussehen soll, ist den AN noch nicht bekannt gegeben.

Ein Betriebsrat bei mehr als 20 wahlberechtigten AN hätte Mitspracherechte. Wie sieht es in der Gründungsphase eines noch nicht dagewesenen Betriebsrates aus? Findet hier § 119 BetrVG Anwendung? Oder haben wir in der Gründungsphase keine Möglichkeiten, die Umwandlung zu verhindern?
Danke und LG