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Urlaubsanhang einfach umgehen?

V
Vobamaus
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, es besteht bei uns eine BV zum Urlaub und ein Anhang, anhand jeder sehen kann, wie viel Personen gleichzeitig in den Urlaub gehen dürfen. Dieser Anhang wird immer im Oktober des letzten Jahres vereinbart. Jetzt ordnet der Chef über seine Teamleiter an, aufgrund sehr hohes Arbeitsvolumen was dieses Jahr im Dezember erwartet wird, da einiges abgeschaltet wird, dass keine weitere Person, die ihren Urlaub bisher noch nicht komplett verteilt hat, im Dezember Urlaub nehmen darf. Wir als BR haben keinerlei Info vom Chef bekommen. Wir sind lediglich als "Mitarbeiter" im Teammeeting informiert worden. Gilt hier nicht als erstes die Infopflicht? Und dann, es ist doch eine Vereinbarung getroffen worden, die muss doch zusätzlich abgeändert werden, welche §§ gelten hier bitte? Vielen DANK

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Community-Antworten (1)

C
celestro

25.01.2017 um 14:33 Uhr

An eine BV muß man sich natürlich halten. Würde dem AG hier mal kräftig auf die Finger klopfen.

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