Befristung abgelaufen; MA arbeitet trotzdem noch - Wie sollen wir mit dieser Sachlage umgehen?
Hallo Experten
wir sind ein neues BR Team - die alten warfen hin.
In den Unterlagen die wir nun bekommen haben, stellten wir fest, dass seit dem 31.08.08 eine befristung eines MA ausgelaufen ist.
Der MA arbeitet trotzdem heute noch bei uns ohnedass der BR etwas weiß.
Wie sollen wir mit dieser Sachlage umgehen. DANKE für die Unterstützung
Gruß jungerBR
Community-Antworten (8)
04.09.2008 um 21:50 Uhr
jungerBR sollte sich jetzt über den unbefristet beschäftigten Kollegen freuen.
04.09.2008 um 22:50 Uhr
Ich würde den MA mal fragen, ob er tatsächlich keinen neuen befristeten Vertrag erhalten hat... wenn nein: siehe Heini... wenn ja: tritt dem AG auf die Füße. Die Verlängerung ist als Einstellung zu werten und unterliegt damit der Mitbestimmung
04.09.2008 um 23:55 Uhr
@ Der alte Heini @paula Wir stehen im Moment vor dem selben Problem mit mehreren MA und ich weiß genau daß ich schon mal was darüber gelesen habe und das es ein Urteil darüber gibt. Weis bloß nicht mehr wo, könnt ihr mir au die Sprünge helfen? Danke !
05.09.2008 um 00:04 Uhr
rainer, vielleicht auch ein Gesetz und ein §? Z.B. § 15 Abs. 5 TzBfG "Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."
05.09.2008 um 01:06 Uhr
@Lotte Ach ist das schön wenn man auch wieder die Bäume, vor deren Wald man steht, sieht. Danke
05.09.2008 um 10:00 Uhr
@alle
danke für die unterstützung.
Aber was ist, wenn der AG behauptet ich habe nichts davon gewusst dass der MA im Betrieb ist. Der AG sagt weiter, im Gesetz heißt es ja "mit Wissen" und ich habe nichts gewusst.
Was nun??
05.09.2008 um 10:16 Uhr
@junger BR:
der AG ist selber Schuld, wenn er seinen eigenen Laden nicht überblickt. Eure Personalabteilung muss ja eine ziemliche Schlampenwirtschaft sein. Zerbrecht Euch nicht seinen (AG) Kopf.
Gruß khel
05.09.2008 um 23:38 Uhr
jungerBR im Grunde ist genanntes eine Einstellung. Hier ist der BR entsprechend zu beteiligen. Der BR sollte bei solchen Versäumnissen den AG schriftlich "abmahnen". Hat der AG mehrere "Abmahnungen" erhalten und sein Verhalten gegenüber dem BR nicht geändert, sollte der BR unter Vorlage der Beweise (Abmahnungen), seine Rechte mit der Hilfe des ArbG erzwingen. Beim ArbG sollte beantragt werden, dem Arbeitgeber unter Androhung eines vom Gericht festgesetzten Zwangsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung, aufzugeben, den Betriebsrats ab sofort bei personellen Einzelmaßnahmen gem. § 99 BetrVG zu beteiligen. Wichtig ist bei solch ein Verfahren, dass eine Zwangsgeld festgesetzt wird. Dann wird der AG auch flinker und überlegt sich künftig ob er den BR weiter vera...... will.
Ach ja, bevor hier einige mit ihren Kommentaren zur Höchstform auflaufen; ich weis das es keinerlei rechtliche Grundlage für Abmahnungen des AG durch den BR gibt. Mann könnte die Schreiben an den AG auch anders nennen. Aber ein Schreiben an den AG mit der Überschrift "Abmahnung" kommt immer gut und hat die besondere Würze.
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