Urlaubsanspruch
Der Tarifliche Urlaub für uns beträgt 30 Tage.Für Schwerbehinderte kommen noch mal 5 Tage hinzu. Ein Schwerbehinderter ist seit dem 1.7.2015 erkrankt. Er hat 2015 keinen Urlaub genommen. Am 6.3.2017 fängt er nach Wiedereingliederung wieder an zu arbeiten. Ich weiß das es da eine 15 Monate Regelung gibt. Wie hoch ist sein Urlaubsanspruch einschließlich 2017. Kann mir jemand weiterhelfen?
Community-Antworten (10)
24.01.2017 um 10:52 Uhr
Das wird schwer zu beantworten sein da es ja auch unterschiedliche Verfallfristen vom gesetzlichen zum tariflichen Urlaub geben kann. Ich würde dem Kollegen raten zur Gewerkschaft zu gehen um sich seinen Urlaubsanspruch ausrechnen zu lassen. Dies sollte er ziemlich schnell machen und nicht erst im März da ich mir vorstellen könnte, dass der Anspruch von 2015 am 31.3. 2017 verfällt. Was sagt denn der AG wie viel Urlaub dem Kollegen zusteht?
24.01.2017 um 12:04 Uhr
Nun, für 2017 stehen ihm ganz normal die ganzen 30 plus 5 Tage zu. Die 15 Monatsregel nach EugH sagt, Urlaub verfällt nicht wie bei gesunden am folgenden 31.03. neues Jahr. Bzw. 31.12. Meist wird aber ein Übertrag bis 31.03. gehandhabt, daher bleib ich mal dabei. Der aus 2016 ist noch im normalen Rahmen da wir noch vor dem 31.03.17 stehen. Hätte aber auch den längeren Anspruch bis 2018, da 2016 durchgängig AU. Sein Urlaubsanspruch aus 2015 hat die plus 15 Monatsregelung und besteht bis August 2017
Ich würde an seiner Stelle zuerst den 2016er Urlaub abbauen, dann den 2015 erund danach den 2017 bis 31.03.2018
24.01.2017 um 13:13 Uhr
Wichtig wäre doch als allerestes den Urlaubsanspruch geltend zu machen.
Schreiben an die Perso:
Hiermit mache ich meinen Urlaubsanspruch aus dem Jahren 2015 und 2016 geltend.
Dann seht ihr wie die Perso reagiert, und er hat etwas schriftliches in der Hand.
24.01.2017 um 13:15 Uhr
Hallo ickederdicke
Da kann ich mich nicht deiner Meinug anschliessen. Der Urlaub für 2015 verfällt zum 31.3.2017 Warum bis August 2017 ? 31.12 2015 plus 15 Monate ist 31.3.2017 Der Urlaub für 2016 verfällt teoretisch zum 31.3.2018 Üblich ist aber das der Urlaub nach der Wiedereingliederung sofort gemommen wird. Also in diesem Fall Urlaub 2015 soweit noch möglich, anschliessend Urlaub 2016 Über den Urlaub 2017 brauchen wir hier noch nicht sprechen.
Gruß jorojo
24.01.2017 um 13:26 Uhr
Aber über wieviel Urlaubsanspruch für 2015 und 2016 reden wir ???
24.01.2017 um 13:59 Uhr
Da kommt es wohl drauf an wie die Urlaubsübertragung bei Euch im Tarif geregelt ist.
24.01.2017 um 15:30 Uhr
@jojoro genaues lesen hilft. Ich schrieb: Meist wird aber ein Übertrag bis 31.03. gehandhabt, daher bleib ich mal dabei. Den 2016 würd ich zuerst abbauen, da es hier noch kein Gewiggel wegender plus 15 Monate gibt.Muss man aber nicht. @brösel: dito,lesen hilft pro Jahr 30 plus 5 Tage, da auch in 2015 laut Fragendem kein Urlaub genommen wurde. Streiten kann man über die 30 Tage tariflich - hier ging ich davon aus das der Jahresurlaub noch nicht gesplittet wurde in gestzlich und tariflich.
25.01.2017 um 08:17 Uhr
Das hilft mir alles nicht so wirklich weiter. Nachdem ich mich noch einmal intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt habe komme ich zu dem Schluss das dem Mitarbeiter für 2015 und 2016 der gesetzliche Mindesturlaub von jeweils 20 Tagen zusteht und für 2017 30+5 =35 also insgesamt 75 Tage. Oder aber für 2016 35 Tage da er laut 15 Monatsregel vor dem 31.3. wieder an zu arbeiten fängt. Oder wie seht Ihr das ????
25.01.2017 um 09:35 Uhr
Das wird wohl darauf ankommen, wie der Jahresurlaub im Arbeitsvertrag steht. Wird dort nicht zwischen gesetzlichem und tariflichem Urlaub unterschieden und dies explizit aufgeführt, was erst seit kurzem Usus ist, werden ihm die Urlaubstage zustehen die im Vertrag stehen. ( Alte Verträge unterschieden dies bislang nicht, daher gilt, wenn dort z.B. 30 Tage Jahresurlaub stehen sind diese auch zu gewähren).
25.01.2017 um 12:52 Uhr
Hallo Brösel
Nach meiner Ansicht stehen dem Mitarbeiter für 2015 sowie 2016 je 30 Tage plus 5 Tage Urlaub zu, wenn nicht zwischen gesetzlichem und tariflichem Urlaub unterschieden wird. Voraussetzung ist nätürlich das er 2015 schwerbehindert war und es vor dem 31.12 2015 dem AG gemeldet hat. Das Problem könnte natürlich darin bestehen, das er den Urlaub für 2015 nicht bis 31.3 2017 ganz verbrauchen kann. Daruf habe ich im Moment keine Antwort.
Sollte ich wieder erwarten irgendwo falsch liegen. hast du auf alle Fälle die 5 Tage Urlaub für 2015 und 2016 vergessen. Für 2016 ist der 31.3.2017 nicht von Bedeutung. Er sollte nach meiner Meinung den Urlaub für 2015 sofort nach der Wiedereingliederung nehmen. Anschliessend den für 2016. Natürlich kann man sich aber auch anders mit dem AG für 2016 einigen, aber das verschiebt das Problem nur nach hinten. Der AN sollte also bis 31.12.2017 "105" Tage Urlaub machen. wenn es keinen Übertrag bis 31.3.2018 gibt.
Gruß jorojo
Verwandte Themen
Praktikant und Urlaubsanspruch?
ÄlterFolgender Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin bei uns (Dienstleistungsgewerbe) hat vom 1. Juni 2007 bis zum 31. Dezember 2007 (7 Monate) ein Praktikum gemacht. Der Vertrag wurde auf 6 Monate ausgestell
Urlaubsanspruch im 2. Halbjahr
ÄlterHallo an alle, ich habe eine Frage zu Urlaubsanspruch trotz Krankheit und Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Krankheit, wenn der Kollege danach wiederkommt und das Arbeitsverhältnis kündigt. Im Vertra
Urlaubsanspruch - welchen Urlaubsanspruch hat ein AN, der am 30.06. ausscheidet?
ÄlterHallo. habe eine Frage zum Urlaubsanspruch Wir haben eine 5-Tage-Woche, d.h. 20 Tage wären der gesetzl. Jahresurlaubsanspruch. Im Arbeitsvertrag des AN sind 30 Tage Jahresurlaub festgelegt, wobei
Urlaubsanspruch - besteht durch den Schichtdienst nicht ein höherer Urlaubsanspruch?
Älterhallo ihr lieben. wir sind ein pflegeheim und jetzt treten immer wieder mitarbeiter an uns heran wegen dem urlaubsanspruch ( durchweg alle ,egal ob küche wäscherei oder verwaltung haben 25 tage jahres
Urlaubsanspruch nach Kündigung
ÄlterHallo ihr lieben Ich habe folgendes Problem: Ein Mitarbeiter der seit 10 Jahren in einer Firma arbeitet hat nun gekündigt. Laut Tarifvertrag hat er 30 Tage Urlaubsanspruch im Jahr von dem er aber in