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Überstundenregelung - 240 Std. abgegolten

T
tkirsche
Jul 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei unserer Arbeitsvorbereitung wird in den Arbeitsvertrag geschrieben, dass 240 Überstunden pro Jahr mit dem Gehalt abgegolten sind. Es besteht keine Verpflichtung diese zu machen, aber am Monatsende verfallen die geleisteten Überstunden einfach. Die Mitarbeiter bekommen zwar am Monatsende einen Stundenzettel, aber die Stunden sind hier wieder auf 0 gesetzt. Das heißt diese werden auch nicht aufsummiert, sodass sie selber eine Liste führen müssten um zu sehen, wann die 240 Stunden erreicht wären. Denn ab dann müssten diese vergütet werden. Wenn aber in einem Monat mal eine Minusstunden anfällt, wird die ewig mitgezogen, weil der Mitarbeiter im nächsten Monat 21 Überstunden machen müsste um diese eine Minusstunde wieder wegzubekommen. Darf das so sein? Müssen die Überstunden nicht aufsummiert werden, sodass man einen Überblick über die bereits geleisteten Stunden hat?

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Community-Antworten (7)

J
jutti1965

14.07.2023 um 10:17 Uhr

Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja lässt sich das durch eine BV regeln, frag mal nach.

T
tkirsche

14.07.2023 um 10:19 Uhr

Ja, wir haben einen Betriebsrat (ich bin Mitglied) - aber wir sind uns eben nicht sicher was wirklich erlaubt ist und wie wir hier vorgehen können...

K
Kehler

14.07.2023 um 10:24 Uhr

240 Std. im Jahr und das bei 230 Arbeitstagen.

Ich würde da als BR nie zustimmen.

M
Muschelschubser

14.07.2023 um 10:33 Uhr

Mir ist aus dem Gesetz eigentlich nur eine Verjährung von 3 Jahren bekannt.

Das heißt aber nicht, das man den Verfall der Überstunden nicht per Arbeitsvertrag verkürzen kann.

Insofern hoffe ich für Euch, dass es Regelungen aus einem TV gibt. Die würden dann durch das Günstigkeitsprinzip über dem AV stehen.

Eine Verkürzung im AV wäre eine sog. Ausschlussfrist, die muss allerdings mindestens 3 Monate beantragen. Steht irgendwo im BGB; frag mich nicht nach dem Paragrafen...

NB
nicht brauchen

14.07.2023 um 11:37 Uhr

Also: Falls ihr einen BR habt sollte der mal der GL aufs Dach steigen. Jede Überstunde ist von diesem übrigens auch zu genehmigen! Auch abgegoltene! Zu der Frage ob man jetzt 21h machen muss um wieder auf 0 zu kommen: Ich habe 1h minus vom Vormonat. Mache eine Überstunde also bin ich auf 0. Es ist nicht zulässig am Anfang des Monats auf -20h zu setzen. Angenommen es geht minutengenau: Ich muss dann 20h und 1 Minute arbeiten damit ich auf 0 bin? Niemals

G
GabrielBischoff

14.07.2023 um 12:21 Uhr

Das ist ist über einen Monat Arbeit für lau, gutes Geschäft für den Arbeitgeber. Es kommt hier drauf an ob ihr einen Betriebsrat habt. Gebrauchen könnt ihr auf jeden Fall einen.

Dieser könnte hier kollektivrechtlich gegensteuern mit den schon genannten Mitteln wie Aussetzung der Genehmigung von Überstunden.

Grundsätzlich müssten eure Überstunden natürlich festgehalten werden um zu sehen wann der Puffer von 240 Stunden aufgebraucht ist. Es scheint auch irgendwie eher 20 Stunden pro Monat zu sein?

Die Frage ist, was du erreichen willst. Ohne Betriebsrat wirst du auf jeden Fall als einzelner Arbeitnehmer dagegen klagen müssen. Hab ich schon erwähnt, dass ihr einen Betriebsrat wählen solltet wenn ihr noch keinen habt? :)

C
celestro

14.07.2023 um 15:56 Uhr

Ein AV kann vorsehen, das eine bestimmte Menge an Überstunden mit dem Gehalt abgegolten ist. ABER ... der AN muss sehen können, wieviele das sind (das ist hier der Fall) und es dürfen nicht zu viele sein.

Das Wort "zu viele" ist hier ein Knackpunkt. Soweit mir bekannt ist, gibt es keine feste Grenze für die Anzahl. Es hängt aber glaube ich davon ab, wieviel Geld die betroffenen AN verdienen. Arbeitsvorbereitung klingt jetzt eher nach "etwas mehr Gehalt". Ob das aber schon unter "zu viele" fällt, müsste man mit einem Anwalt besprechen.

Der zweite Punkt ist das Mitschleppen der Minusstunde. Ob auch nur 1 Stunde derart mitgeschleppt werden darf, kann ich nicht sagen. Aus dem Bauch heraus würde ich eher zu einem "Ja" tendieren.

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