Überstundenregelung - 240 Std. abgegolten
Hallo zusammen,
bei unserer Arbeitsvorbereitung wird in den Arbeitsvertrag geschrieben, dass 240 Überstunden pro Jahr mit dem Gehalt abgegolten sind. Es besteht keine Verpflichtung diese zu machen, aber am Monatsende verfallen die geleisteten Überstunden einfach. Die Mitarbeiter bekommen zwar am Monatsende einen Stundenzettel, aber die Stunden sind hier wieder auf 0 gesetzt. Das heißt diese werden auch nicht aufsummiert, sodass sie selber eine Liste führen müssten um zu sehen, wann die 240 Stunden erreicht wären. Denn ab dann müssten diese vergütet werden. Wenn aber in einem Monat mal eine Minusstunden anfällt, wird die ewig mitgezogen, weil der Mitarbeiter im nächsten Monat 21 Überstunden machen müsste um diese eine Minusstunde wieder wegzubekommen. Darf das so sein? Müssen die Überstunden nicht aufsummiert werden, sodass man einen Überblick über die bereits geleisteten Stunden hat?
Community-Antworten (7)
14.07.2023 um 10:17 Uhr
Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja lässt sich das durch eine BV regeln, frag mal nach.
14.07.2023 um 10:19 Uhr
Ja, wir haben einen Betriebsrat (ich bin Mitglied) - aber wir sind uns eben nicht sicher was wirklich erlaubt ist und wie wir hier vorgehen können...
14.07.2023 um 10:24 Uhr
240 Std. im Jahr und das bei 230 Arbeitstagen.
Ich würde da als BR nie zustimmen.
14.07.2023 um 10:33 Uhr
Mir ist aus dem Gesetz eigentlich nur eine Verjährung von 3 Jahren bekannt.
Das heißt aber nicht, das man den Verfall der Überstunden nicht per Arbeitsvertrag verkürzen kann.
Insofern hoffe ich für Euch, dass es Regelungen aus einem TV gibt. Die würden dann durch das Günstigkeitsprinzip über dem AV stehen.
Eine Verkürzung im AV wäre eine sog. Ausschlussfrist, die muss allerdings mindestens 3 Monate beantragen. Steht irgendwo im BGB; frag mich nicht nach dem Paragrafen...
14.07.2023 um 11:37 Uhr
Also: Falls ihr einen BR habt sollte der mal der GL aufs Dach steigen. Jede Überstunde ist von diesem übrigens auch zu genehmigen! Auch abgegoltene! Zu der Frage ob man jetzt 21h machen muss um wieder auf 0 zu kommen: Ich habe 1h minus vom Vormonat. Mache eine Überstunde also bin ich auf 0. Es ist nicht zulässig am Anfang des Monats auf -20h zu setzen. Angenommen es geht minutengenau: Ich muss dann 20h und 1 Minute arbeiten damit ich auf 0 bin? Niemals
14.07.2023 um 12:21 Uhr
Das ist ist über einen Monat Arbeit für lau, gutes Geschäft für den Arbeitgeber. Es kommt hier drauf an ob ihr einen Betriebsrat habt. Gebrauchen könnt ihr auf jeden Fall einen.
Dieser könnte hier kollektivrechtlich gegensteuern mit den schon genannten Mitteln wie Aussetzung der Genehmigung von Überstunden.
Grundsätzlich müssten eure Überstunden natürlich festgehalten werden um zu sehen wann der Puffer von 240 Stunden aufgebraucht ist. Es scheint auch irgendwie eher 20 Stunden pro Monat zu sein?
Die Frage ist, was du erreichen willst. Ohne Betriebsrat wirst du auf jeden Fall als einzelner Arbeitnehmer dagegen klagen müssen. Hab ich schon erwähnt, dass ihr einen Betriebsrat wählen solltet wenn ihr noch keinen habt? :)
14.07.2023 um 15:56 Uhr
Ein AV kann vorsehen, das eine bestimmte Menge an Überstunden mit dem Gehalt abgegolten ist. ABER ... der AN muss sehen können, wieviele das sind (das ist hier der Fall) und es dürfen nicht zu viele sein.
Das Wort "zu viele" ist hier ein Knackpunkt. Soweit mir bekannt ist, gibt es keine feste Grenze für die Anzahl. Es hängt aber glaube ich davon ab, wieviel Geld die betroffenen AN verdienen. Arbeitsvorbereitung klingt jetzt eher nach "etwas mehr Gehalt". Ob das aber schon unter "zu viele" fällt, müsste man mit einem Anwalt besprechen.
Der zweite Punkt ist das Mitschleppen der Minusstunde. Ob auch nur 1 Stunde derart mitgeschleppt werden darf, kann ich nicht sagen. Aus dem Bauch heraus würde ich eher zu einem "Ja" tendieren.
Verwandte Themen
Top Arbeitsbedingungen, Top Arbeitszeiten, Top Gesamtklima - Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären?
ÄlterHallo, Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären. Vorher aber noch ein wenig Lektüre: BetrVG, § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte . . . 2) Der Arbeitgeber ha
Überstundenregelung bisher keine BV dazu weil AGin (bisher) sich nicht darauf einlassen will - was tun?
ÄlterIn unserem Verein (Bereich psychosoziale Betreuung) gibt es keine BV zur Überstundenregelung. Wir als BR wollten dies nun ändern, worauf sich die AGin (bisher) nicht einlassen will. Lt. ihrer Aussage
Krankheit von Teilzeitkräften
ÄlterHallo zusammen, ich bin relativ neu als BRV eingesetzt und hätte da mal eine Frage. Bei uns arbeitet eine Teilzeitkraft 18 Std. in der Woche. Diese 18 Std. werden als Durchschnitt mit 3,6 Std. pro T
BR stimmt Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz wiederholt zu
ÄlterHallo, was kann man tun, wenn der BR immer wieder mal einen Antrag auf Überstunden des AG genehmigt, obwohl die Höchstarbeitszeit von 48 Std. in der Woche ohnehin schon überschritten wird. Die geltend
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac