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Überstundenregelung bisher keine BV dazu weil AGin (bisher) sich nicht darauf einlassen will - was tun?

M
Madita
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Verein (Bereich psychosoziale Betreuung) gibt es keine BV zur Überstundenregelung. Wir als BR wollten dies nun ändern, worauf sich die AGin (bisher) nicht einlassen will. Lt. ihrer Aussage soll die Überstundenregelung in den verschiedenen Projekten im Verein intern (von den Projektleitern) geregelt werden. Diese projektinternen Regelungen sind allerdings sehr unterschiedlich und beruhen nur auf mündlicher Basis, was allein schon problematisch ist. Frage 1: Muss AGin einer BV zur Überstundenregelung zurstimmen (§ 87(1) Nr.2 BetrVG?) Frage 2: Sind unterschiedliche Regelungen in einem Verein mit einer einheitlichen Vergütungsordnung etc. zulässig, zumal nur mdl. geregelt? Frage 3: Was können wir als BR tun. Danke für Antworten. Madita

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

06.02.2007 um 09:14 Uhr

Madita, die BV ist erzwingbar, muss aber verhandelt werden.

Als großes Druckmittel habt Ihr natürlich in der Hand, dass Überstunden vom BR genehmigt werden müssen und dabei spielen mündliche Vereinbarungen erstmal keine Rolle.

S
Susi

07.02.2007 um 15:26 Uhr

Da hat Lotte recht, dass ist eine Mitbestimmungspflichtige Angelegenheit und der Arbeitgeber darf ohne euch mit ins Boot zu holen gar keine Überstunden anordnen oder auch nur dulden.Tut er es trotzdem, könnt ihr nachdem ihr ihn "höflich"drauf aufmerksam macht, ich glaube....(habe gerade kein BetrVG zur Hand) § 23 Abs.3 zur Hilfe nehmen.

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