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Rückwirkende Genehmigung einer Anhörung

M
mamoulian
Jan 2018 bearbeitet

Moin. Wir haben heute eine Anhörung bekommen, wo es darum geht, Rückwirkend ab dem 01.01. eine Erweiterung der wöchentlichen Arbeitszeit zu erhöhen. Bitte sagt mir, ob eine rückwirkende Genehmigung möglich ist. Selbstverständlich möchten wir, dass der Kollege seine gewünschte Arbeitszeit bekommt.

Danke und Gruß, mamoulian

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Community-Antworten (2)

G
gironimo Akzeptiert

23.01.2017 um 11:13 Uhr

Bekommen muss der Kollege die Zeit, die er gearbeitet hat so oder so.

Ob Ihr es genehmigt, will gut überlegt sein.

Es gilt zu besprechen:

  • Handelte es sich um eine Ausnahmesituation oder
  • ist es eher der Normalfall, dass der BR zu spät informiert wird

Wenn es sich um eine Erhöhung im Sinne des TzBfG handelt, würde ich zustimmen, wenn andere AN dadurch keinen erkennbaren Nachteil haben.

F
Fragenmann

25.01.2017 um 13:15 Uhr

Natürlich ist das möglich wenn ihr es wollt, unterschreibts nachdem ihr es in der Sitzung hattet und fertig. Wenn sich alle einig sind, es dem Kollegen weiterhilft - wer soll sich daran stören?

Man kann es so begründen: https:www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__100.html

Allerdings müsst ihr aufpassen dass es nicht öfter vorkommt nach dem Motto "damals habt ihr doch auch". Um das zu verhindern kann man der Zustimmung ja eine Notiz beifügen, dass man davon ausgeht es handelt sich um eine Maßnahme nach §100

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