Recht auf Einsicht der Arbeitsstunden
Hat der BR das Recht, monatlich eine Auflistung der geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter zur erhalten?
Community-Antworten (1)
22.01.2017 um 05:36 Uhr
Wie wollt ihr es denn sonst kontrollieren ob sich der AG an zB § 3 ArbZG oder an diesbezüglich gemachte BV`s hält?
Da greift wohl § 80 Abs.2 BetrVG: "(2) Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten; die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen. Soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ihm sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen; er hat hierbei die Vorschläge des Betriebsrats zu berücksichtigen, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen."
Gibt da auch ein Urteil in dieser Richtung falls man sich auf den Datenschutz berufen sollte, was in solchen Fällen oft genug vorkommen soll. https:openjur.de/u/449262.html
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