Erstellt am 20.01.2017 um 23:03 Uhr von alterMann
Der Kollege kann nicht am gleichen Tag Lohnfortzahlung wegen Urlaub bekommen und dann noch die zwei gearbeiteten Stunden oben drauf.
Wenn er krank ist, hätte er keinen Urlaub nehmen müssen.
Jetzt könnte er noch versuchen, mit einer Krankmeldung im Urlaub den Urlaubstag wieder reinzuholen. Vermutlich ist es dafür aber schon zu spät, oder?
Erstellt am 21.01.2017 um 08:15 Uhr von gironimo
Urlaub ist ein arbeitsfreier Tag. Wenn man bereits gearbeitet hat, kann man nicht mehr vom Urlaubstag sprechen.
Sprecht doch mal mit der Personalabteilung. Die ausgefallende Zeit ist Verhinderung im Sinne des BGB. Da kann der Urlaubstag auch zurück gebucht werden.
Erstellt am 21.01.2017 um 10:46 Uhr von Ernsthaft
„Wie werden dann diesen zwei Arbeitsstunden berechnet?“
Freizeitbeschäftigung!
Und einen von einem AG bereits genehmigten und angetretenen Urlaub kann man auch nicht einfach zurückbuchen. Einwenig Kenntnis von Vertragsrecht, sei es mündlich oder schriftlich, wäre hier von Vorteil.
Erstellt am 21.01.2017 um 15:10 Uhr von alterMann
Na, Ernsthaft, da käme es ja wohl mindestens auf die näheren Umstände an.
Natürlich kann Urlaub zurück gebucht werden, z.B. wenn man im Urlaub krank ist. Da kommt's halt auf die Unverzüglichkeit an.
Außerdem habe ich die Frage so verstanden, dass der AN sich kurzfristig Urlaub genommen hat, w e i l er krank war. Den hätte der AG im Zweifel gar nicht annehmen dürfen.