Gehaltserhöhung nur für untere Gehaltsgruppe
Nur die untere Gehaltsgruppe bekommt durch eine Erhöhung des pädagogischen Mindestlohns eine Gehaltserhöhung. Ist das zulässig? Der Rest beschwert sich beim Betriebsrat weil er leer ausgeht. Wie sollen wir uns verhalten?
Community-Antworten (7)
19.01.2017 um 10:08 Uhr
Da verinnerlicht euch den §77 Abs. 3 BetrVG und verweist die Kollegen an die Gewerkschaft. Die könnte - genügend Mitglieder vorausgesetzt - vielleicht einen Haustarif erstreiten.
19.01.2017 um 10:27 Uhr
Ach herrjeh!
Soll sich doch der Rest auch auf Mindestlohn setzen lassen!
19.01.2017 um 14:45 Uhr
Für so eine Antwort haben Dich die Arbeitnehmer bestimmt auch in den Betriebsrat gewählt! :-) Wenn besser ausgebildete Mitarbeiter durch die Erhöhung des Mindestlohnes jetzt nur noch marginal mehr verdienen kann ich mir schon gut vorstellen, dass sie dies nervt.
Also Arminio lieber die Antwort vom Gironimo als vom Pjöööng nehmen!
19.01.2017 um 15:01 Uhr
Ich muss Dich enttäuschen, es bestand bei uns im Betrieb noch nie die Notwendigkeit zum Mindestlohn Stellung zu beziehen.
Wenn die "besser ausgebildete Mitarbeiter durch die Erhöhung des Mindestlohnes jetzt nur noch marginal mehr verdienen", dann haben diese ja erreicht was sie wollten: Bei der nächsten oder übernächsten Erhöhung partizipieren sie auch.
19.01.2017 um 15:23 Uhr
Pjöööng es ging um Deine Aussage ,,soll sich der Rest auf den Mindestlohn setzen lassen" ich hab da nie was von Eurem Betrieb oder ähnliches geschrieben. Wenn jemand zum Betriebsrat geht hat er wohl eine vernünftige Antwort verdient oder meinst Du nicht?
19.01.2017 um 15:41 Uhr
Danke für Eure Hilfe, werde mir den §77 genauer anschauen. Moreno du hast das Problem der anderen Gehaltsgruppen erkannt.
20.01.2017 um 09:47 Uhr
@Arminio: Wie du es doch selber schon geschrieben hast... "pädagogischer Mindestlohn"! Wer darüber liegt, geht leider leer aus! Recht hat noch lange nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
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