Krankmeldung am freien Vormittag
Wie sieht es aus, wenn jemand Teilzeit flexibel (keine festen Zeiten) beschäftigt ist, an einem Vormittag frei hat und erst für den Nachmittag eingeteilt ist, dann zu einem Arzt wegen Erkrankung geht, muss dann schon der Arztbesuch am morgen mitgeteilt werden? Oder reicht es dann, wenn man weiß, dass man überhaupt eine AU bekommen hat, die nicht absehbar ist, da nicht immer eine ausgestellt wird. Denn der freie Vormittag ist doch eigentlich Privatsache. Reicht es denn nicht auch wenn am Vormittag nach dem Arztbesuch die Krankmeldung mitgeteilt wird? Wie sieht es da aus?
Community-Antworten (64)
13.07.2023 um 11:53 Uhr
Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen?
Die Meldung der Krankheit beim Arbeitgeber ist unverzüglich vorzunehmen. Sie müssen ihn dabei sowohl über die Arbeitsunfähigkeit als auch über deren voraussichtliche Dauer informieren.
Wie sieht es mit der Krankschreibung aus?
Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Tag dem Arbeitgeber vorliegen. Dieser darf aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt die Vorlage der AU verlangen.
§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
13.07.2023 um 11:54 Uhr
Hallo, die Krankmeldung deinerseits muss vor Beginn der Arbeitszeit erfolgen. "ich fühl mich nicht gut, ich geh zum Arzt" wenn dann eine AU ausgestellt wird, muss du das unverzüglich deinem AG melden.
13.07.2023 um 13:52 Uhr
Reicht es denn nicht auch wenn am Vormittag nach dem Arztbesuch die Krankmeldung mitgeteilt wird? Zitat Annika K Ja das reicht aus!
13.07.2023 um 14:57 Uhr
"Hallo, die Krankmeldung deinerseits muss vor Beginn der Arbeitszeit erfolgen."
Ja ... aber mEn auch schon deutlich früher, wenn das dann schon klar ist.
"Ja das reicht aus!"
Sehe ich anders ... wenn der AN um 9 Uhr aufsteht und sich hundeelend fühlt und für ihn klar ist "ich werde heute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zur Arbeit gehen", dann reicht es mEn nicht, um 10 Uhr zum Arzt zu gehen und um 10:30 den AG zu informieren, das man AU ist.
14.07.2023 um 10:30 Uhr
"Hallo, die Krankmeldung deinerseits muss vor Beginn der Arbeitszeit erfolgen."
Vor der Arbeitszeit wäre es ja dann noch, wenn nach dem Arztbesuch feststeht, dass eine AU gegeben ist.
"Sehe ich anders ... wenn der AN um 9 Uhr aufsteht und sich hundeelend fühlt und für ihn klar ist "ich werde heute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zur Arbeit gehen","
Wüßte nicht, dass ein Arbeitnehmer einen Einfluss darauf hat, ob er nun zur Arbeit gehen will oder nicht, und dass es immer eine Grippe sein muss, die dann eine AU zur Folge hat, ist auch nicht gegeben. Es gibt auch genauso Ärzte, die trotz enormer Schmerzen keine AU ausstellen.
14.07.2023 um 10:35 Uhr
Klar hat der AN darauf Einfluss. Ich kann auch ohne Arztbesuch mich Krank melden. Wenn mein Arzt mich wegen enormer Schmerzen nicht Krankschreiben würde, würde ich den Arzt wechseln.
§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) Die Meldung der Krankheit beim Arbeitgeber ist unverzüglich vorzunehmen. Sie müssen ihn dabei sowohl über die Arbeitsunfähigkeit als auch über deren voraussichtliche Dauer informieren.
14.07.2023 um 10:54 Uhr
Sehe ich anders ... wenn der AN um 9 Uhr aufsteht und sich hundeelend fühlt und für ihn klar ist "ich werde heute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zur Arbeit gehen", dann reicht es mEn nicht, um 10 Uhr zum Arzt zu gehen und um 10:30 den AG zu informieren, das man AU ist.
Und wenn der Arbeitstag, wie oben beschrieben, erst am Nachmittag beginnt?
Davon mal ganz abgesehen: Im Sinne meines Vorgesetzten und der Kollegen die meinen Kram mit erledigen müssen, ist es mir Brause was im Gesetz steht. Sobald ich feststelle dass es mir zu dreckig geht um zu Arbeiten, gebe ich unverzüglich Bescheid dass ich nicht zur Arbeit komme und näheres bekannt gebe, sobald ich die AU vom Arzt in den Händen halte. Das ist aus meiner Sicht nur fair. Oder ich habe eben etwas kurzes und heftiges, z.B. Migräneanfall oder Parallelpinkeln, dann signalisiere ich dass ich morgen wieder an Bord bin.
14.07.2023 um 10:57 Uhr
@ Muschelschubser Wieso ist es dir Brause was im Gesetzt steht? Da steht doch genau das drin was du schreibst. "unverzüglich"
14.07.2023 um 11:56 Uhr
Weil genau das Verhalten für mich ein Selbstverständnis ist, so dass ich in diesem Fall gar nicht ins Gesetz schauen müsste ob es das genau so vorsieht.
14.07.2023 um 12:07 Uhr
Sehe ich anders ... wenn der AN um 9 Uhr aufsteht und sich hundeelend fühlt und für ihn klar ist "ich werde heute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zur Arbeit gehen", dann reicht es mEn nicht, um 10 Uhr zum Arzt zu gehen und um 10:30 den AG zu informieren, das man AU ist. Zitat celestro
Wie kommt man auf so ein Schmarrn?
14.07.2023 um 15:50 Uhr
"Und wenn der Arbeitstag, wie oben beschrieben, erst am Nachmittag beginnt?"
Verstehe die Frage nicht. Meine Aussage betraf doch den hier diskutierten Fall und da IST doch der Arbeitsbeginn erst am Nachmittag.
"Wie kommt man auf so ein Schmarrn?"
1.) Es wäre schön, den Posts anderer User hier einen gewissen Respekt entgegen zu bringen. Man kann gerne eine andere Meinung haben oder eine Aussage als "falsch" ansehen. Aber dann kann man das hoffentlich auch respektvoller ausdrücken.
2.) Dieser "Schmarrn" (wie Du es nennst), war die Aussage eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Zwar werde ich als Laie die Hand nicht dafür ins Feuer legen, das die Aussage deshalb richtig sein muss. Aber ich habe auch wenig Gründe, daran zu zweifeln.
Wie schon dargelegt wurde, ist die Meldung der Erkrankung "unverzüglich" vorzunehmen. Wenn ich normalerweise um 7 Uhr zur Arbeit gehe und um 4 Uhr aufwache und mir die Seele aus dem Leib kotze, dann ist "unverzüglich" nicht um 6:55.
Jetzt könnte man argumentieren "um 4 Uhr kann niemand die Meldung entgegen nehmen und außerdem weiß ich ja gar nicht, ob der Arzt mir eine AU ausstellt". Aber diese Argumentation geht ja völlig fehl. Wenn es sich um eine Firma handelt, wo die ersten MA ab 6 Uhr da sind, ist es meine Pflicht, um 6 Uhr Bescheid zu geben. Und um 4 Uhr könnte man zumindest eine E-Mail schicken (es muss ja nicht notwendigerweise eine persönliche "Meldung" sein).
Und bitte verschone uns alle mit "woher soll der AG wissen, das ich um 4 Uhr wach war und gekotzt habe?". Denn ob der AN eine rechtliche Pflicht hat, entscheidet sich nicht danach, wie einfach oder schwer der AG dem AN nachweisen kann, ob er gegen die Pflicht verstoßen hat.
3.) Wir sind hier nur Laien. Ich habe Dir erläutert, woher die genannte Information kommt. Wenn Du mir eine Quelle nennen kannst, die etwas völlig anderes sagt, gerne her damit. Ich lerne gerne dazu. :-)
14.07.2023 um 23:19 Uhr
"Oder ich habe eben etwas kurzes und heftiges, z.B. Migräneanfall oder Parallelpinkeln, dann signalisiere ich dass ich morgen wieder an Bord bin."
Selbst dann braucht es eine AU oder es gibt einen Tag frei, was die meisten AG nicht machen würden, erst recht nicht, wenn die Person gebraucht wird.
Arbeitsbeginn ist doch erst am Nachmittag, zumindest an diesem Tag und bis dahin gibt es nach einem Arztbesuch eine Klarheit. Bei einem freien Vormittag kann auch ein ausschlafen möglich sein, und nach dem aufstehen wird erst festgestellt, dass es nicht geht. Dann wäre ja nach dem aufstehen unverzüglich.
16.07.2023 um 11:48 Uhr
"Oder ich habe eben etwas kurzes und heftiges, z.B. Migräneanfall oder Parallelpinkeln, dann signalisiere ich dass ich morgen wieder an Bord bin."
Selbst dann braucht es eine AU oder es gibt einen Tag frei, was die meisten AG nicht machen würden, erst recht nicht, wenn die Person gebraucht wird. Arbeitsbeginn ist doch erst am Nachmittag, zumindest an diesem Tag und bis dahin gibt es nach einem Arztbesuch eine Klarheit. Bei einem freien Vormittag kann auch ein ausschlafen möglich sein, und nach dem aufstehen wird erst festgestellt, dass es nicht geht. Dann wäre ja nach dem aufstehen unverzüglich.
16.07.2023 um 15:08 Uhr
"Selbst dann braucht es eine AU"
Erm ... nö? Siehe Gesetze zum Thema!
"Arbeitsbeginn ist doch erst am Nachmittag, zumindest an diesem Tag und bis dahin gibt es nach einem Arztbesuch eine Klarheit. Bei einem freien Vormittag kann auch ein ausschlafen möglich sein, und nach dem aufstehen wird erst festgestellt, dass es nicht geht. Dann wäre ja nach dem aufstehen unverzüglich."
Klingt richtig und ist es zu einem großen Teil auch. ABER ... nehmen wir mal das sehr gute Beispiel "Migräneanfall". Wer damit zu kämpfen hat, der "weiß ungefähr, was ihn erwartet". Wenn meine Anfälle immer mindestens 48 h andauern, kann ich mich nicht hinstellen und sagen "es sind noch 5 Stunden bis zum Arbeitsbeginn. Ich lege mich nochmal 4 Stunden hin und dann mal sehen".
Sofern die Migräneanfälle zwischen 5 Minuten und 8 Stunden schwanken, wäre es natürlich ausreichend, sich erst nochmal 3 Stunden ins Bett zu legen. Sofern es eben ein leichter Anfall ist. Also ich bin jetzt selbst nicht betroffen ... aber zumindest die mir bekannten Betroffenen können schon ziemlich gut einschätzen, wie schlimm der Anfall ist.
Es ist natürlich völlig klar, das man je nach "Zustand" keine genaue Prognose abgeben kann. Aber ein "hey AG ... ich fühle mich jetzt gerade (6 Uhr) total schlecht und glaube nicht, das ich heute zur Arbeit kommen kann. Meine Schicht fängt erst um 18 Uhr an ... ich werde mich jetzt nochmal ein paar Stunden hinlegen und hoffe, das es dann wieder besser ist." Dann weiß der AG, das der AN eventuell nicht kommt und hat keinen Grund "freizudrehen".
Und wer zum Arzt geht, dem ist ja schon einmal bewusst, das er krankgeschrieben werden kann.
17.07.2023 um 09:55 Uhr
Schon der Hammer das man manchen hier das Gesetz erklären muss und anscheinend kennen auch einige hier den Unterschied zwischen Krankmelden und Krankschreiben (AU) nicht. Bin dann mal raus hier bei dem post. Viel spaß noch.
17.07.2023 um 11:51 Uhr
Celestro unverzüglich bedeutet wenn in der Arbeitszeit und nicht in der Freizeit! Zudem kann doch nicht jeder wissen ob er eine AU bekommt oder nach dem Arztbesuch doch noch zur Arbeit gehen kann!
17.07.2023 um 11:57 Uhr
Ich finde im § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) nichts darüber das dieses Gesetz nur innerhalb der Arbeistzeit gilt. § 5 Anzeige- und Nachweispflichten (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Dies war jetzt aber wirklich mein letzter Beitrag zu diesem post. CIAO
17.07.2023 um 12:05 Uhr
Kehler die Frage war ob ich es vorher melden muss. Und nein wenn ich in meiner Freizeit zum Arzt gehe reicht es aus wenn ich den AG informiere nachdem ich beim Arzt war. Woher soll denn jemand wissen ob er AU ist und wie diese voraussichtlich dauert.....vielleicht gibts ne Tablette und gut ist. Anders wenn ich um sieben aufwache und merke ich kann meine Arbeit um 08.00 nicht aufnehmen und selbst dann rufe ich erst an wenn jemand im Büro ist und schicke keine Mail um o4.ooUhr
17.07.2023 um 12:24 Uhr
"Kehler die Frage war ob ich es vorher melden muss. Und nein wenn ich in meiner Freizeit zum Arzt gehe reicht es aus wenn ich den AG informiere nachdem ich beim Arzt war."
Und dieses "Nein" ist mWn eben falsch. Mein Wissen stammt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, wo wir genau diese Frage geklärt haben.
Es ist völlig in Ordnung, wenn Du das nicht glauben willst. Kein Ding! Dann haben wir unterschiedliche Auffassungen und gut ist. Oder wieso ist das offenbar für Dich ein Problem?
"Woher soll denn jemand wissen ob er AU ist und wie diese voraussichtlich dauert....."
Habe ich erläutert ... ignorierst Du aber.
17.07.2023 um 13:18 Uhr
Ich liebe es...habe ich von einem Anwalt.... In dem Moment wo ich sicher weiß, dass ich meine vertragliche Arbeit nicht aufnehmen werden kann muss ich den AG informieren aber sicher nicht in meiner Freizeit wenn ich noch nicht absehen kann ob es zu einer AU kommt.
17.07.2023 um 17:28 Uhr
"In dem Moment wo ich sicher weiß, dass ich meine vertragliche Arbeit nicht aufnehmen werden kann muss ich den AG informieren"
Richtig! Und zwar auch noch lange bevor diese Arbeit überhaupt anfängt. Richtig?
"aber sicher nicht in meiner Freizeit wenn ich noch nicht absehen kann ob es zu einer AU kommt."
Du denkst daran, das man auch ohne AU zu Hause bleiben kann? Davon abgesehen, das man ja auch selbst abschätzen kann, wie "krank" man ist. Also ICH kann das jedenfalls.
17.07.2023 um 19:54 Uhr
Du denkst daran, dass man auch ohne AU zuhause bleiben kann....kommst mal wieder auf die Ausgangsfrage zurück? Wenn du das kannst ist schön für Dich verpflichtet einen AN aber in keinster Weise sich vorm Arztbesuch AU zu melden!
18.07.2023 um 02:13 Uhr
"verpflichtet einen AN aber in keinster Weise sich vorm Arztbesuch AU zu melden!"
Doch! Aber da Du das eh nicht glauben willst, ist diese Diskussion sinnlos.
18.07.2023 um 10:09 Uhr
Also wenn ich jetzt für 4 Wochen in den Urlaub gehe muss ich dem AG deiner Meinung nach informieren wenn ich Rückenschmerzen bekomme da es sein könnte, dass ich in 4 Wochen krank bin????? Diskussionen mit Dir sind in der Regel eh sinnlos da Du ja etwas von einem Anwalt gehört hast ;-)
18.07.2023 um 12:25 Uhr
"(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."
Richtig, das besagt nur, dass eine AU und die Dauer gemeldet werden muss. Würde der AN schon morgens beginnen, wäre eine Krankmeldung und "ich gehe zum Arzt" zu machen, so der übliche Vorgang.
Nur im diesem Fall gibt es keine wirklich tägliche Beginn der Arbeitszeit sondern eine flexible Einteilung.
18.07.2023 um 14:03 Uhr
Annika lass Dich nicht verunsichern. Der AN geht zum Arzt, sollte er krank geschrieben werden meldet er dies dem AG. Wenn ich morgens mit Halsweh aufwache und um 08.00 Uhr anfangen müsste aber weiß dies geht nicht dann ist der AG natürlich unverzüglich (sobald es Sinn macht) zu informieren. Eine Pflicht dem AG zu signalisieren.....es könnte sein...das ich krankgeschrieben werde gibts nicht auch wenn es natürlich fair ist. Außer bei Celestro der weiß immer wann er vom Arzt krank geschrieben wird und wie lange ;-) Alles gut!
18.07.2023 um 14:15 Uhr
https://www.arbeitsrechte.de/krankmeldung-arbeitgeber/
Hier fehlt zwar einmal mehr der Bezug zu aussagekräftigen Rechtsquellen, aber hier sind die Antworten auf einige Fragen sehr schön dargestellt.
1.) Es wird klar gestellt, dass "unverzüglich" = ohne schuldhaftes Verzögern heißt, und dass man das immer machen SOLLTE. Es ist also immer sicherer, ggf. auch nach dem Aufstehen Bescheid zu geben, wenn man gewiss ist dass es heute wohl nichts mehr wird mit dem Arbeitstag. Auch wenn der Arbeitstag erst am Nachmittag beginnt.
2.) Es wird aber auch konkretisiert, dass der AG vor Arbeitsbeginn Bescheid wissen muss. Heißt für diesen Fall, dass eine Rückkehr vom Arzt am Vormittag rechtzeitig genug wäre. Hier würde ich unterscheiden: wie verhalte ich mich rechtlich korrekt ohne Probleme zu bekommen, und was ist die praktikabelste Lösung für alle?
3.) Es wird aber auch auf die Gefahr hingewiesen, dass die Wartezeiten beim Arzt lang sein können, so dass auch hierdurch eine verspätete Krankmeldung erfolgen könnte und der AG dadurch zu spät Bescheid bekommt.
Und jetzt löse ich mich mal von den Spitzfindigkeiten der Juristerei, und sage ganz pragmatisch:
Wenn ich davon ausgehe, dass ich den ganzen Tag ausfalle, sehe ich auch keinen Grund die Information länger als nötig zurückzuhalten. Dann sage ich dem AG Bescheid, sobald ich für mich beschlossen habe, nicht zur Arbeit zu gehen. Das gebietet für mich auch die Fairness, dass Chef und Kollegen sich drauf einstellen können.
Und wenn ich eben etwas ganz akutes habe was ich nicht einschätzen kann, bleibt es bei meiner obigen Vorgehensweise: "Ich komme nicht zur Arbeit, gehe erst zum Arzt und melde mich sobald ich die Dauer der AU abschätzen kann".
18.07.2023 um 15:03 Uhr
"Also wenn ich jetzt für 4 Wochen in den Urlaub gehe muss ich dem AG deiner Meinung nach informieren wenn ich Rückenschmerzen bekomme da es sein könnte, dass ich in 4 Wochen krank bin?????"
Nein ... natürlich nicht. Das Du das Thema nicht ernst nimmst, ist klar geworden. Aber mit solch absurden Ideen, stärkst Du Deine Argumentation trotzdem nicht.
"Diskussionen mit Dir sind in der Regel eh sinnlos da Du ja etwas von einem Anwalt gehört hast ;-)"
Soll ich mich jetzt 1000 mal entschuldigen, weil wir dieses Thema im BR rauf und runter diskutiert haben und zu keinem Ergebnis kamen und auch nichts im Internet zu finden war ... und wir dann halt einen Anwalt gefragt haben? Im Leben nicht!
"Außer bei Celestro der weiß immer wann er vom Arzt krank geschrieben wird und wie lange ;-)"
Das habe ich so überhaupt nicht gesagt. Ist aber auch irrelevant ... weil selbst wenn der Arzt mich nicht krank schreiben würde, kann ich "krank" zu Hause bleiben. Und bezüglich der Zeit, muss man diese natürlich nur soweit mitteilen, wie man das tun kann. Wenn ich also zum Arzt gehe, muss ich nur melden "komme heute nicht ... sofern der Arzt mich länger krank schreibt, erfolgt entsprechende Meldung sobald ich beim Arzt rauskomme".
18.07.2023 um 15:08 Uhr
"Richtig, das besagt nur, dass eine AU und die Dauer gemeldet werden muss. Würde der AN schon morgens beginnen, wäre eine Krankmeldung und "ich gehe zum Arzt" zu machen, so der übliche Vorgang."
Erm ... na eben! Das zeigt doch schon, das unsere Ansicht absolut korrekt ist. Wenn der AN um 7 Uhr aufsteht und sich fertig macht und normalerweise um 8 Uhr auf der Arbeit sein muss, muss er sich doch auch schon vor 8 Uhr melden und sagen das er nicht kommt. Wieso sollte es also einen Unterschied machen, wenn der Arbeitsbeginn erst 5 Stunden später ist?
"Nur im diesem Fall gibt es keine wirklich tägliche Beginn der Arbeitszeit sondern eine flexible Einteilung."
Na und? Ändert ja weder an den Regeln, noch an der Sache irgendetwas.
18.07.2023 um 15:16 Uhr
Muschelschupser Fairness und Rechtslage sind aber zwei verschiedene Dinge! Die Frage ist immer noch muss ich den AG vorher benachrichtigen....und die Antwort ist ...Nein! Vielleicht bekomme ich ne Spritze oder werde eingerenkt und es geht mir wieder gut. Braucht sich aber keiner vorher festlegen ob er krank geschrieben wird. @celestro red noch mal mit Deinem Rechtsanwalt...vielleicht hast Du es auch nur wieder falsch verstanden was der gute Mann gesagt hat?
18.07.2023 um 15:23 Uhr
@ Muschelschubser
Der relevante Punkt ist DIES:
"Dabei ist die Krankmeldung beim Arbeitgeber auch im Gesetz festgelegt und durch den § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Dieser rechtlichen Grundlage folgend sollte die Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber unverzüglich erfolgen. Das meint, dass die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern beziehungsweise Verzögern Ihrerseits gemacht werden muss."
wobei da noch ein "sollte" falsch ist ... denn dieses "unverzüglich ist eben kein sollte".
Weiter ..... folgt man dieser völlig richtigen Aussage, landet man eben hier:
"Sobald Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit bemerken, sollten Sie sich krankmelden beim Arbeitgeber."
wobei auch hier wieder das "sollte" unsinnig ist. Denn das "muss" der Unverzüglichkeit steht ja im Gesetz.
Und das hier:
"Das heißt konkret, vor Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber informiert sein, damit dieser auf den Ausfall entsprechend reagieren kann."
ist einerseits völlig richtig ... aber es ist eben der Umkehrschluss "wenn ich VOR dem Arbeitsbeginn (also 3 Minuten vorher) anrufe, ist das ausreichend. Und das ist es rechtlich eben gerade nicht. Wenn ich um 6 Uhr aufwache und es mir so elend geht, das ich nicht zur Arbeit gehe, reicht es rechtlich nicht, erst um 08:58 anzurufen (wenn der Beginn der Arbeit um 09:00 Uhr ist).
Der AG wird Schwierigkeiten haben, dem AN eine Abmahnung zu verpassen. Denn woher sollte er wissen, das der AN um 6 Uhr schon wusste, das er zu krank zum Arbeiten ist? Das ändert aber a) an der Rechtslage nichts ... und b) könnte es passieren, das man 3 Wochen später mit Kollegen beim Essen sitzt und davon erzählt ... und wenn da dann deutlich wird, das man sich noch fast 3 Stunden Zeit gelassen hat, könnte das blöd enden.
18.07.2023 um 15:30 Uhr
@celestro red noch mal mit Deinem Rechtsanwalt...vielleicht hast Du es auch nur wieder falsch verstanden was der gute Mann gesagt hat?
Nein, das habe ich nicht falsch verstanden und solche Spitzen wie "wieder" kannst Du Dir schenken. Oder Du trittst den Beweis an, das ich schon einmal etwas falsch verstanden habe.
"Die Frage ist immer noch muss ich den AG vorher benachrichtigen....und die Antwort ist ...Nein! Vielleicht bekomme ich ne Spritze oder werde eingerenkt und es geht mir wieder gut. Braucht sich aber keiner vorher festlegen ob er krank geschrieben wird."
Vor der Spritze oder dem Einrenken bin ich mir darüber klar "das ich so nicht arbeiten kann". Das kann und muss ich dem AG mitteilen. Und wenn der Arzt mich dann "wunderheilt" ist es doch gut ... dann trete ich fröhlich auf die Strasse raus, rufe beim AG an und teile mit "der Arzt konnte mir helfen, in 10 / 15 / 20 Minuten bin ich an meinem Arbeitsplatz.
18.07.2023 um 15:34 Uhr
Muschelschupser wir sind uns doch einig, dass der Vorgang zum Arzt gehen in meiner Freizeit erst mal ein rein privater Akt ist der den AG nix an geht oder? Als AN brauch ich auch nicht 5 Stunden vorher zu entscheiden ob ich an diesem Tag ausfalle. Wenn ich also sage mal schauen was der Arzt meint dann bin ich absolut noch im Zeitfenster meinem AG die AU mitzuteilen. Und natürlich kann es auch ausreichend sein dem AG eine AU 3 Minuten vor Dienstbeginn mitzuteilen. In dem Moment wo ich sage ....nein es geht heute nicht....muss ich dies dem AG mitteilen. Ich bin aber nicht verpflichtet dies zu im Vorfeld meines Arztbesuches zu machen.
18.07.2023 um 15:37 Uhr
AG an und teile mit "der Arzt konnte mir helfen, in 10 / 15 / 20 Minuten bin ich an meinem Arbeitsplatz. Zitat celestro
Na toll schon wieder nix kapiert....erst soll ich mich krank melden obwohl ich es nicht bin und dann muss ich mich wieder gesund melden????? Oh Mann hatte Dein RA einen Sprachfehler? ;-)
18.07.2023 um 19:14 Uhr
"Na toll schon wieder nix kapiert....erst soll ich mich krank melden obwohl ich es nicht bin und dann muss ich mich wieder gesund melden?????"
Ja, Du hast recht ... obwohl recht einfach erklärt, kapierst Du es nicht.
Vielleicht mal für 3 jährige: "der Onkel meldet sich bei seinem Chef, weil er nicht arbeiten gehen kann. Wenn er dort anruft (und bescheid gibt) und anschließend zum Arzt geht, der ihm eine Spritze gibt, die ihn wieder gesund macht, muss er natürlich arbeiten gehen."
18.07.2023 um 20:55 Uhr
Bin bei celestro, steht eindeutig im Gesetz mit dem Wort "unverzüglich". Ich kann ja selber einschätzen, ob ich in der Lage bin zu arbeiten oder nicht und logischerweise rufe ich den AG in der Freizeit an, wann denn sonst?
19.07.2023 um 10:17 Uhr
Tagträumer natürlich rufst Du in der Freizeit an....nach dem Arztbesuch....unverzüglich wenn Du weißt ob Du AU bist. Ist doch nicht so schwer zu verstehen.
19.07.2023 um 10:49 Uhr
"erst soll ich mich krank melden obwohl ich es nicht bin", Wo zu Teufel hast du das denn gelesen? Wir gehen hier doch davon aus, dass jemand sich krank fühlt und deshalb zum Arzt geht, oder nicht?
Oder anders herum: Du fühlst Dich so krank, dass Du zum Arzt gehst, aber erst wenn dieser sagt "du bist krank", bist Du auch wirklich krank? Ich meine doch, wir reden hier von erwachsenen Menschen...
(In der Pflege freut man sich immer sehr über Kolleg:innen, die fünf Minuten vor Beginn der Nachtschicht anrufen, um mitzuteilen, dass sie nicht kommen.)
19.07.2023 um 10:59 Uhr
Enigmathika wir reden hier doch über Rechtslage und nicht über das was fair ist! Natürlich ist es fair zu sagen ich geh zum Arzt vielleicht werde ich krank geschrieben.
19.07.2023 um 11:38 Uhr
Hallo Moreno, ich glaube, Du bringst hier ein bisschen die Anzeigepflicht und die Nachweispflicht durcheinander. Anzeigen musst Du bereits bevor Du die AU-Bescheinigung hast, nämlich sofort, wenn Du weißt, dass Du krank bist und voraussichtlich nicht zur Arbeit kommen kannst. § 5 EFZG (1) Satz 1 Die AU-Bescheinigung dient lediglich dem Nachweis, der auch erst innerhalb der ersten drei Tage erfolgen muss. § 5 EFZG (1) Satz 2
"Also wenn ich jetzt für 4 Wochen in den Urlaub gehe muss ich dem AG deiner Meinung nach informieren wenn ich Rückenschmerzen bekomme da es sein könnte, dass ich in 4 Wochen krank bin?????"
Wenn Du im Urlaub einen schweren Unfall hast, und abzusehen ist, dass Du zum Arbeitsbeginn nach dem Urlaub immer noch im Krankenhaus liegst, dann ja, Du musst den Arbeitgeber informieren.
19.07.2023 um 11:59 Uhr
Enigmathika ich glaube Du verwechselst etwas.....ich bin als AN nicht gezwungen eine Prognose im Voraus zu stellen ob ich in 5 oder 6 Stunden noch krank sein werde. Wenn mein Arbeitsbeginn deutlich nach meinem Arztbesuch liegt kann ich natürlich diesen erst nehmen und meinem AG dann Bescheid geben. Die Rechtsprechung sagt die Meldung muss vor Arbeitsbeginn vorliegen und dies ist hier der Fall.
19.07.2023 um 12:07 Uhr
Da bist Du auf dem Holzweg, unverzüglich bedeutet nicht wenn der Arzt es feststellt, sondern, wenn der AN feststellt, dass er nicht arbeiten kann.
https://www.ahs-kanzlei.de/de/2016-06-verspaetete-krankmeldung-abmahnung-kuendigung
19.07.2023 um 12:21 Uhr
"Die AU-Bescheinigung dient lediglich dem Nachweis, der auch erst innerhalb der ersten drei Tage erfolgen muss. § 5 EFZG (1) Satz 2"
Falsch!
In §5 EntgFG (1) Satz 2 steht: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
19.07.2023 um 12:36 Uhr
Tagträumer kannst Du es nicht verstehen oder willst Du es nicht verstehen? Beispiel...ich wache mit Rückenschmerzen u 08.00 Uhr morgens auf. Sollte ich um 09.00 Uhr arbeiten müssen würde es nicht gehen also AG anrufen und sich krank melden. So weit so gut. Aber jetzt fange ich erst um 15.00 Uhr an und bekomme einen Arzttermin um 10.00 Uhr kann ich diesen erst nehmen und den AG danach rechtzeitig verständigen. Es steht nirgends geschrieben, dass ich als AN so fundierte medizinische Kenntnisse besitzen muss um zu wissen, dass der Arzt mich nicht wieder gesund macht.
19.07.2023 um 12:49 Uhr
Falsch, im Gesetz steht unverzüglich.
Wenn ich um 9 Uhr mit starken Rückenschmerzen aufwache und in dem Zustand nicht arbeiten kann, habe ich den AG zu informieren.
Insofern der Arzt mich wieder gesund bekommt, rufe ich wieder an und sage dem AG, dass ich doch komme.
Ist im Übrigen auch die Einschätzung des RA, in der vorhin verlinkten Webseite.
Du hast für Deine Auffassung sicher rechtsgrundlagen oder Meinungen von RA?
19.07.2023 um 16:43 Uhr
"Tagträumer kannst Du es nicht verstehen oder willst Du es nicht verstehen?"
Kannst oder willst Du es nicht verstehen? Aus dem Link:
"Bei einer Grippe, Rückenschmerzen oder Magenproblemen ist es dem Arbeitnehmer ohne weiteres zumutbar, den Arbeitgeber noch vor dem Arztbesuch per Telefon oder auf anderen elektronischen Wegen über seinen Arbeitsausfall zu informieren."
aber hey ... es kann halt nicht sein, was für Dein Laienverständnis nicht sein darf, richtig?
19.07.2023 um 17:20 Uhr
Celestro über seinen Arbeitsausfall zu informieren ...der überhaupt noch nicht feststeht!
jetzt rede noch mal mit Deinem Psychiater äh ich meine Rechtsanwalt der soll es Dir noch mal genau erklären, dass man keine Gesundheitsprognose stellen muss wenn der Arbeitsbeginn noch in weiter Ferne liegt und es nicht sicher ist, dass der AN AU sein wird!
Zum Thema ,,Laienverständnis" bezeichnest Du Dich als Profi ? gröhl!!!!
19.07.2023 um 18:20 Uhr
Fakt ist, dass ist die Einschätzung eines RA.
Wo ist Deine Rechtseinschätzung oder bist Du gar selber RA?
22.07.2023 um 22:10 Uhr
"Celestro über seinen Arbeitsausfall zu informieren ...der überhaupt noch nicht feststeht!"
Sag mal ... wie oft noch? Wenn ich aufstehe und zu krank zum Arbeiten und zum Arzt gehe ... dann steht es fest. Daran ändert sich auch nichts, wenn es eine Sache ist, die der Arzt dann zum Glück noch vor Arbeitsbeginn wegspritzen kann.
"jetzt rede noch mal mit Deinem Psychiater äh ich meine Rechtsanwalt der soll es Dir noch mal genau erklären, dass man keine Gesundheitsprognose stellen muss wenn der Arbeitsbeginn noch in weiter Ferne liegt und es nicht sicher ist, dass der AN AU sein wird!"
Unser BR hat die Zusammenarbeit mit diesem Anwalt beendet. NIcht weil er nicht gut war, sondern weil es kein Gewerkschafts-Anwalt war. Aber wieso sollte ich mir etwas nochmal erklären lassen, was ich absolut verstanden habe? Und vor allem ... habe ich genauso gedacht wie Du. Aber dieser Anwalt hat uns erklärt, das die Rechtslage eben anders ist. ICH lerne halt dazu ... Du bist offensichtlich völlig resistent. Muss es auch geben ... aber dann hör wenigstens auf, uns zu nerven.
"Zum Thema ,,Laienverständnis" bezeichnest Du Dich als Profi ? gröhl!!!!"
Nein! Du bist also offenbar nicht nur schwer von Begriff, sondern auch wenig kompetent in Sachen Leseverständnis. Naja ...
22.07.2023 um 22:26 Uhr
Och Gott der Anwalt hat erklärt lollll Dann müsstest Du dich ja auch krank melden wenn Du dich abends um zehn Uhr krank fühlst. Aber was macht man ...Wärmflasche, heißen Tee trinken usw usw und wenn man dann merkt,dass man nicht auf Arbeit gehen kann ruft man den AG an. Tagsüber hab ich eben die selben Möglichkeiten und kann dazu noch schauen ob der Arzt mich wieder fit bekommt.
23.07.2023 um 00:06 Uhr
Wenn Du den Unterschied zwischen "abends um 10 Uhr krank fühlen" und den genannten Szenarien nicht verstehst, ist das nicht mein Problem.
Jedenfalls zeigt Dein respektloses Gequake mir, das es wenig Sinn macht, weiter meine Zeit mit Dir zu verschwenden.
24.07.2023 um 11:18 Uhr
Na du kapierst es scheinbar nicht....habe ich auch nicht wirklich von Dir erwartet!
24.07.2023 um 15:59 Uhr
Liebe Foren-Mitglieder, jeder Einzelne von euch ist ein wertvolles Mitglied unserer Gemeinschaft. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unser BR-Forum ein Ort des Respekts, der Höflichkeit und der Freundlichkeit ist. Tauscht gerne eure Ideen und Meinungen aus, tut dies aber bitte stets in einer respektvollen Weise. Jeder von uns trägt zu einem vielfältigen und bereichernden Diskussionsklima bei. Wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt, geht bitte respektvoll miteinander um. Gemeinsam können wir dieses Forum zu einem Ort machen, an dem wir uns gegenseitig unterstützen und voneinander lernen können. Grüße Michael vom Marketing-Team der W.A.F.
24.07.2023 um 21:57 Uhr
Fakt ist doch eines, dass User moreno weiterhin keine Belege für seine Aussagen hat, auch keinerlei Einschätzungen eines RA.
In meinem Link hingegen wird klar eine derartige Einschätzung wiedergegeben.
Forenbetreiber sollten m.e. auch Einfluss auf den Inhalt haben, bevor falsche Aussagen beim Enduser ankommen.
25.07.2023 um 00:32 Uhr
Tagträumer du verwechselst halt unverzüglich wenn es feststeht, dass es zu einem Arbeitsausfall kommt oder eine Prognose was in 5 oder 6 Stunden sein könnte!
25.07.2023 um 11:37 Uhr
Und Du hast noch immer nicht verstanden, das man im Allgemeinen WEISS, ob man arbeiten gehen kann, oder nicht.
Und selbst in dem Fall, das ich zum Arzt gehe und dieser mich NICHT krank schreibt, kann ich ja trotzdem zu Hause bleiben, weil ich zu krank bin, um zu arbeiten.
Du feierst Dir hier einen total absurden Krieg um irgendwelche theoretischen Möglichkeiten. Keine Ahnung, warum sich jemand das Leben so kompliziert macht.
25.07.2023 um 11:54 Uhr
Celestro es geht nicht um einen Krieg sondern darum, dass es absurd ist jemanden zu verpflichten sich krank zu melden obwohl es absolut nicht feststeht, dass es zu einer AU kommt. Es werden sicherlich jeden Tag hunderte AN im Schichtdienst zum Arzt gehen, sich krank schreiben lassen und dies dann den AG mitteilen. Hier zu sagen, dass dies nicht rechtens ist, ist falsch. Und jetzt glaube ich, dass dies Thema ausgelutscht ist. Kann man ja mal wieder drauf zurück kommen sollte es eine Rechtsprechung geben die dies verbietet.
25.07.2023 um 12:02 Uhr
"Celestro es geht nicht um einen Krieg sondern darum, dass es absurd ist jemanden zu verpflichten sich krank zu melden obwohl es absolut nicht feststeht, dass es zu einer AU kommt."
Hier liegt Dein Denkfehler. Der AN ist rechtlich dazu verpflichtet, sich unverzüglich AU zu melden (das steht im Gesetz) ... wenn er AU ist. Das muss man sich nicht vom Arzt bestätigen zu lassen. Die Bescheinigung sichert nur ab bzw. ist natürlich dafür notwendig, wenn man längere Zeit nicht zur Arbeit geht.
Ist der AN nicht krank, will hier niemand ihn dazu verpflichten, sich krank zu melden.
25.07.2023 um 12:43 Uhr
Nein der Denkfehler ist bei Dir....die Ausgangslage war....AN hat Vormittags frei und kann sogar den Zeitpunkt seines Arbeitsbeginnes selbst bestimmen. Er fühlt sich nicht so besonders geht zum Arzt und lässt sich krank schreiben. Soweit so gut und alles okay. Nun kommst Du und sagst er hätte sich gleich krank melden müssen und dies ist verkehrt. Er hätte ja durchaus noch die Möglichkeit durch eine ärztliche Behandlung oder, dass er sich noch mal zwei Stunden ins Bett legt, soweit zu genesen, dass er seine Arbeit vertragsgemäß aufnehmen kann. Erst in dem Moment wo er merkt, dass dies an diesem Tag nicht mehr geht muss er sich unverzüglich vor Arbeitsbeginn krank melden.
25.07.2023 um 12:58 Uhr
"Nein der Denkfehler ist bei Dir"
Nö!
"Er fühlt sich nicht so besonders geht zum Arzt und lässt sich krank schreiben. Soweit so gut und alles okay. Nun kommst Du und sagst er hätte sich gleich krank melden müssen und dies ist verkehrt."
Wenn dem AN klar ist, das er nicht arbeiten kann, muss er es VOR dem Arztbesuch schon mitteilen. Das Du das trotz eines Links zu einer Aussage eines Anwaltes abstreitest ist ... traurig.
Und ja ... eine gewisse "Prognose" kann man einem AN durchaus zutrauen und voraussetzen. Wohlgemerkt ... Prognose "krank genug um an dem Tag nicht zur Arbeit gehen zu können" ... nicht "wie lange werde ich AU sein (denn der AN ist kein Arzt).
"Er hätte ja durchaus noch die Möglichkeit durch eine ärztliche Behandlung oder, dass er sich noch mal zwei Stunden ins Bett legt, soweit zu genesen, dass er seine Arbeit vertragsgemäß aufnehmen kann."
Wenn ich zu krank bin, um arbeiten zu gehen, dann ist das so und ich muss mich abmelden. Das es Situationen gibt, wo der Arzt oder das Immunsystem einen noch vor Arbeitsbeginn wieder "hinkriegen" steht dem Gesagten nicht entgegen.
"Erst in dem Moment wo er merkt, dass dies an diesem Tag nicht mehr geht muss er sich unverzüglich vor Arbeitsbeginn krank melden."
Im Gesetz und dem Link vom RA steht etwas anderes.
25.07.2023 um 13:13 Uhr
Eine Meinung von einem Rechtsanwalt...nehm 100 und Du hast 100 Meinungen!
Ich bleibe dabei als AN muss ich keine Prognose stellen ob ich in 5 oder 8 Stunden arbeitsfähig bin. Sonst müsste ich mich auch krank melden wenn es mir abends nicht gut ist aber ich noch mehrere Stunden Zeit habe mich soweit zu erholen um doch zu arbeiten. Ist ja kein Unterschied lediglich in der Uhrzeit.
Aber ich glaube, da wir ja auf keinen Nenner kommen können wir auch das Thema abschließen?
Nehmen wir dann mal wieder auf, wenn der erste AN gekündigt wird weil er sich nach einem Arztbesuch krank meldet und der AG der Meinung ist er hätte ihm dies im Vorfeld mitteilen müssen.
25.07.2023 um 13:42 Uhr
"Aber ich glaube, da wir ja auf keinen Nenner kommen können wir auch das Thema abschließen?"
Jo! ;-)
26.07.2023 um 14:35 Uhr
Ich bin da eigentlich bei Moreno, der link zum Anwalt, sagt aber auch nichts darüber aus, ob es nun darum geht, wenn ein AN morgens Arbeitsbeginn hat oder erst am Nachmittag.
Wie sieht es denn bei einem Arztbesuch aus, in der es dann keine AU gibt, wenn ein fern bleiben auch ohne AU geht? Gibt es dann irgendwelche Probleme, oder wird der Tag als Freizeit abgegolten?
26.07.2023 um 15:04 Uhr
Annika nein Du kannst Dich ja auch ohne AU beim AG krank melden. Es sei denn der AG hat verlangt ab dem ersten Tag eine AU zu bringen dann hätte derjenige ein Problem.
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