Vereinzelte Gehaltserhöhungen - wie verhält sich da der BR?
Vor vielen Jahren ist unser AG aus dem AG-Verband ausgetreten, kein Mitarbeiter ist gewerkschaftlich organisiert.
Dies hat zur Folge, daß die meisten MA seit fast 9 Jahren keine Gehaltserhöhungen mehr erhalten haben - mit der Begründung, daß die wirtschaftliche Lage dies nicht zulasse.
Nun hat der AG vereinzelt aber doch Gehälter erhöht, begründet mit der Übernahme zuätzlicher Aufgaben oder höherer Verantwortung (hier hat der BR immer zugestimmt). Nun kommt aber eine Anhörung zur Gehaltserhöhung begründet mit "toller Leistung" o.ä.
Hier tun wir uns mit einer Zustimmung sehr schwer, denn mit diese Begründung träfe praktisch auf alle Kollegen zu und sie müssten mehr Geld sehen. Andererseits wollen wir dem Einzelnen durch einen Widerspruch auch nichts verbauen.
Wie gehen wir hier taktisch am besten vor - was für Erfahrugnen habt Ihr gesammelt?
Danke für Eure Meinungen.
Community-Antworten (5)
16.01.2017 um 18:36 Uhr
1.) Mal nachfragen, ob alle anderen in Zukunft auch mal bedacht werden, weil Sie gut arbeiten.
2.) "Ihr findet es nicht fair, das nur 1 mehr bekommt" ist als Widerspruchsgrund für den AG unbeachtlich. Den Widerspruch müßtet Ihr also auf "etwas anderes stellen".
16.01.2017 um 18:57 Uhr
- Ein entgangener Vorteil ist noch kein Nachteil. Ich kann keinen Widerspruchsgrund erkennen.
- natürlich kann man mal nachfragen, wie celestro vorschlägt. Aber dieses organisierte Betteln ist vermutlich nur selten nachhaltig erfolgreich.
- Wenn Ihr wirklich was unternehmen wollt, sehe ich nur einen erfolgversprechenden Weg: Der BR sucht den Kontakt zur Gewerkschaft, die BRM werden Mitglieder und bereiten mit ihrem Sekretär die nächste Betriebsversammlung vor. Da berichtet Ihr im Tätigkeitbericht vom Zustimmungsersuchen. Vermutlich werden da einige Kollegen nachfragen, oder? Und dann kann der Gewerkschaftssekretär sich vorstellen und was dazu sagen: Das nämlich gute Löhne auch erkämpft werden müssen. Das könnte der Anfang sein, sich wieder den Tarif zu erkämpfen. (Haben wir so gemacht, hat mehrere Jahre gedauert - und mehr Spaß gemacht als ursprünglich vermutet.)
16.01.2017 um 20:03 Uhr
Wann denkt Ihr denn mal darüber nach, nicht nur abzusegnen, was Euch der AG vorlegt (hier und da dann mal die Zustimmung zu verweigern ist nicht zielführend), sondern Eure Mitbestimmung auszuüben:
Nämlich z.B. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ; allgemeine Entgeltgrundsätze
oder bei der Frage was ist "tolle Leistung": § 94 BetrVG
Befasst Euch mal näher mit dem Thema.
Und was regelmäßige Gehaltsanhebungen angeht: Die Kollegen sollten wissen, dass da der BR außen vor ist. Da hilft nur ein (Haus-)Tarifvertrag und den bekommt man nur, wenn man auch etwas investierrt - in eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft. Da müsst Ihr Aufklärungsarbeit leisten.
17.01.2017 um 12:50 Uhr
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen, hat uns sehr geholfen. Es ist wohl Zeit für eine Schulung des BR zu dem Thema.
Die Kollegen zum Eintritt in die Gewerkschaft zu bewegen, ist aussichtslos. Die Gewerkschaft hat sich hier in der Vergangenheit nicht mit Ruhm bekleckert, weshalb nach und nach alle organisierten Kollegen ausgetreten sind.
17.01.2017 um 20:20 Uhr
Na schön, das kann passieren. Trotzdem könnte der BRV sich bei der Gewerkschaft beraten und mit dem zuständigen Sekretär gemeinsam beraten, wie man einen Neuanfang hinkriegt. (Neuer Stil, mehr Absprachen, ...) Vielleicht sind die Köpfe längst nicht mehr da, oder man vereinbart einen Wechsel der Zuständigkeiten. Aber eins ist jedenfalls klar: Ohne Gewerkschaft werdet Ihr einen Rückkehr in den Tarif nicht hinkriegen. Und der Gewerkschaft müsste klar sein: Ohne einen Neuanfang bekommt sie von Euch keine Mitglieder.
Verwandte Themen
Individuelle oder generelle Gehaltserhöhung - gibt es dafür einen Prozentsatz so dass dann Mitbestimmung besteht?
ÄlterIndividuelle Gehaltserhöhungen sind nicht mitbestimmungspflichtig. Wie sieht es aber aus, wenn die Anzahl der individuellen Gehaltserhöhungen vermuten lässt, dass es sich um eine generelle Gehaltserhö
Informationspflicht des Arbeitsgebers bei Gehaltserhöhung
ÄlterHallo, bei uns im Betrieb haben einige Mitarbeiter Gehaltserhöhungen bekommen. Muss der Arbeitsgeber den Betriebsrat vorher über Gehaltserhöhungen informieren oder hat der Betriebsrat ein Mitbestim
Jährliche Gehaltsanpassung für Mitarbeiter die in Mutterschutz/Elternzeit gehen
ÄlterHallo, wir haben eine Betriebsvereinbarung zur Verteilung eines potentiellen Budgets für Gehaltserhöhungen. Die Verteilung basiert dabei auf der Beurteilung des Vorjahres. Nun haben wir in diesem Jah
Sonderzahlung / Prämienzahlung
ÄlterHallo Zusammen, in unserem Betrieb wird derzeit an einer Betriebsvereinbarung zu "Erfolgsorientierten Vergütung (EOV) " gearbeitet. Einmal im Jahr (Juli) gibt es in unserem Betrieb individuelle Ge
Gehaltserhöhung nach Personalbewertung
ÄlterHallo Kollegen, wir haben da ein Problem: unsere Geschäftsführung in England hat eine Personalbewertung gestartet. Hierzu haben die Leute ohne unsere Mitwirkung einen Fragebogen entworfen und wollte