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Gehaltserhöhung nach Personalbewertung

L
lazyfuzzy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir haben da ein Problem: unsere Geschäftsführung in England hat eine Personalbewertung gestartet. Hierzu haben die Leute ohne unsere Mitwirkung einen Fragebogen entworfen und wollten ihn an die Belegschaft verteilen. Da solch eine Bewertung in jedem Fall mitbestimmungspflichtig ist, haben wir die Bewertung mit diesem bogen erst mal abgelehnt, weil er A) in Englisch war und B) nicht mit uns abgesprochen. Ferner haben wir das Ganze abgelehnt, weil nicht ersichtlich war, wie die erreichten Punkte lt. Bewerbungsbogen zu einer entspr. Gehaltserhöhung führen können. wir befürchten nämlich, dass wieder einmal nach dem Gießkannenprinzip einige eine Erhöhung bekommen und andere nichts. Das war im letzen Jahr, als es noch keinen BR gab nämlich genau so. Jetzt ist uns zu Ohren gekommen, dass der AG gesagt hat, wenn wir der Bewertung wie er das möchte nicht zustimmen, dann gibt es für den Standort Deutschland überhaupt keine Gehaltserhöhungen. hierzu würde mich jetzt eure Meinung interessieren. Darf der AG jetzt einfach, nur weil wir die Art und Weise dieser Bewertung nicht korrekt und fair finden generell die Gehaltserhöhungen für den Standort Deutschland verweigern?

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Community-Antworten (5)

D
Dezibel

08.10.2014 um 13:07 Uhr

Ob es etwas gibt, oder nicht, entscheidet der AG ohne euch. Das ist die Gefahr bei einer Ablehnung ohne Gesprächsangebot. Da sollte man mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vorgehen und nicht gleich die Keule holen.

P
paula

08.10.2014 um 13:16 Uhr

Tja so ist das Leben.

Außerdem ist das Vorgehen doch eigentlich genau in Eurem Sinne. Der BR reklamiert sein MBR zu Beurteilungsgrundsätzen und Verteilungsgrundsätzen. Der AG respektiert dies und nun ist es Euch auch nicht recht?

P
Pjöööng

08.10.2014 um 13:17 Uhr

Die Größe des Topfes bestimmt der Arbeitgeber, über dessen Verteilung hat der BR mitzubestimmen. Euer Arbeitgeber hat ja bereits erkennen lassen, dass es einen Topf gibt. Diesen darf er nicht einfach widerrufen, bloß weil er noch keine Einigung über die Verteilung mit dem BR erreicht bzw. versucht hat.

Außerdem gibt der Arbeitgeber Gehaltserhöhungen nicht vorrangig aus caritativen Überlegungen heraus, sondern weil er damit einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt.

P
paula

08.10.2014 um 13:29 Uhr

Er darf den Topf nicht widerrufen? Da wäre ich mir nicht so sicher ;) bei uns genau so in der Einigungsstelle passiert. Der E-Vorsitzende (ein netter nicht gerade unbekannter Richter) hat dies völlig problemlos als möglich angesehen und die E-Stelle endete im Chaos. Unser Beschlussverfahren ist dazu auch gescheitert und die Auffassung des AG vom LAG bestätigt

daher wäre ich vorsichtig. Außerdem hat der AG evtl noch gar nicht den Topf ausgelobt

G
gironimo

08.10.2014 um 15:12 Uhr

Die eigentliche Gehaltserhöhung sollte nicht vom Beurteilungssystem abhängen. Hier solltet Ihr besser einen (Haus-)Tarif ins Auge fassen. Setzt natürlich Gewerkschaftsmitglieder voraus, da ja der BR hier nicht im Boot ist.

Das Beurteilungssystem sollte gute Leistung "on top" für einen kleinen flexiblen Entgeltbestandteil oder einer Prämie oder Zulage sein.

Ihr solltet die AN von der eindeutig gezielten Maßnahme des AG in Kenntnis setzen. Öffentlichkeitsarbeit ist in dieser Situation ein wichtiger Aspekt.

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