Hallo,

ich arbeite bei einem Versicherungskonzern, der zum 01.01.17 die Erstellung der Gehaltsabrechnungen an einen externen Dienstleister ausgelagert hat.

Meine Gehaltsabrechnung bekomme ich nun nicht mehr in Papierform. Die EINZIGSTE (!) Möglichkeit, jetzt an meine Gehaltsabrechnung zu kommen, ist, diese über einen Account bei dem externen Dienstleister herunter zu laden. Der Download erfolgt hierbei nicht über das konzerninterne Intranet, sondern über das ganz normale (offene) Internet.

Kann mir evtl. jemand eine Rechtsgrundlage nennen, wonach der AG die AN sozusagen zu diesem, aus meiner Sicht datenschutzrechtlich bedenklichen, Vorgehen "zwingen" kann bzw. die AN dies nicht akzeptieren müssen.

Danke für Eure Hilfe!