Einarbeitung Betriebsfremder
Hallo! Wir vergeben seit einiger Zeit (ca. 1,5 Jahre) Zeichenarbeiten an einen externen Dienstleister, weil wir die Arbeiten mit eigenen Leuten nicht mehr schaffen und die GF keinen neuen Mitarbeiter einstellen will. Inzwischen ist die Arbeit eingespielt und man erhält eine zufriedenstellende Qualität.
Jetzt soll die Zusammenarbeit mit dem externen Dienstleister beendet werden und die Dienstleistung soll zukünftig durch eine andere Firma erledigt werden. Damit die Arbeit da auch vernünftig klappt, soll ein Kollege dieser Firma für ein paar Wochen (max zwei Monate) durch uns bei uns im Büro eingearbeitet werden.
GF ist der Meinung, dass dieser Vorgang nicht mitbestimmungs- oder informationspflichtig ist?!? Wir vom BR sehen das anders! Ist die Einarbeitung überhaupt unter dem Schlagwort "Werkvertrag" möglich? Der Externe wird direkt durch die Mitarbeiter geschult und wird bei Problemen und Fragen auf diese zugehen. Durch den Wirtschaftsausschuss werden wir in der nächsten Sitzung auf jeden Fall die Wirtschaftlichkeit hinterfragen.
Community-Antworten (3)
27.09.2011 um 18:42 Uhr
gute Frage - ich versuche es mal.
Durch die Eingliederung des "Lernenden" in den Betrieb, hat dies Einflüsse auf die Beschäftigten und deren Tätigkeiten. Sie müssen den Externen ja anlernen. Schließlich wird er vielleicht auch Tätigkeiten im Sinne "learning by doing" ausüben. Unter dem Aspekt, dass es auf das Vertragsverhältnis nicht ankommt, würde ich schon auf eine befristete Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG erkennen.
Aber nanu - keiner der mitdiskutierer äußert sich??
27.09.2011 um 19:03 Uhr
Hehehe, ich z.B. habe heute auch nur die Beiträge" Aktuelle Antworten" im Auge
Eine Befristung setzt doch aber einen AV voraus oder?
@werweisswas,
wo soll denn der "Neue" arbeiten bzw. lernen? Ist überhaupt genug Platz vorhanden? Könnt Ihr überhaupt ausbilden bzw. Anlernen? Kennt Ihr die Willenerklärung zwischen Eurer und der "neuen" Firma oder kann es sogar sein das hier eine plumpe Befristung ohne BR stattfinden soll?
Also wenn es wirklich nur eine "Ausbildung" eines Einzelnen sein soll, hätte ich persönlich nichts dagegen, problematisch wird es nur wenn Teile oder andere Dinge dann danach ausgegliedert werden würden und Ihr Eure "Nachkommer" noch selber ausbilden sollt. Von daher besteht hier natürlich Klärungsbedarf!
28.09.2011 um 09:41 Uhr
Danke schon mal für die ersten Antworten.
Der Externe wird bei uns im Büro sitzen. Einen Arbeitsplatz stellen wir zur Verfügung und er wird wirklich im Sinne von "learning by doing" arbeiten. Wir haben sehr spezielle Vorgaben für die Bearbeitung und selbst erfahrene Mitarbeiter lernen bei uns stets dazu. Ausgegliedert ist ein Teil der Bearbeitung ja eh schon. Natürlich ergibt sich der Verdacht, dass der Externe nach und nach auch andere Tätigkeiten bei der Einarbeitung macht und diese dann auch ausgelagert werden sollen. Wir sind im Moment recht unsicher wie wir weiter vorgehen wollen/sollen.
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