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Urlaubsvertretung durch externen Dienstleister - Rechtslage?

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Lilie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle Leser,

ich möchte nochmal fragen und vielleicht hat der ein oder andere noch eine Idee:

Im Zuge der allgemeinen Kostensparmaßnahmen in unserem Unternehmen werden für verschiedene Stellen die Vertretungsmöglichkeiten bei Krankheit, Urlaub etc. geprüft. Es wurde festgestellt, dass die Vertretung durch einen externen Dienstleister billiger ist, als eine interne Vertretung (teils bisher praktiziert) - durch Teilzeitkräfte, die während der Vertretungsphase mehr arbeiten, sprich: teure Überstunden machen.

Wir als Betriebsrat würden am liebsten die komplette interne Vertretung durchsetzen. Teilzeitmitarbeiter arbeiten für die Zeit der Vertretung Mehrstunden.

Wie seht Ihr hier die Rechtslage?

  1. Kann der Betriebsrat eine interne Vertretung durchsetzen (nach dem Grundsatz: interne Besetzung hat Vorrang)?
  2. Inwieweit schlägt das Kostenargument zu?

Vielen Dank für Eure Antworten! Lilie

4.12403

Community-Antworten (3)

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paula

28.02.2007 um 14:16 Uhr

ich habe schon geantwortet und finde es doch seltsam, dass Du die gleiche Frage noch mal stellst... hat Dir meine Antwort nicht gefallen?

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Fayence

28.02.2007 um 14:28 Uhr

Hallo Lilie,

Die Frage ist doch schon mit Deiner Einleitung beantwortet >> "Im Zuge der allgemeinen Kostensparmaßnahmen in unserem Unternehmen ...."

Werdet konstruktiv kreativ und überlegt, wie ein gangbarer Mittelweg aussehen könnte!

L
Lilie

28.02.2007 um 14:55 Uhr

Hallo Paula, vielen Dank für Deine Antwort - ich hatte sie natürlich gleich gelesen. Aber uns liegt das Thema wirklich am Herzen. Es geht nicht darum, einfach dagegen zu sein. Das ist gar nicht mein Ding. Es geht darum, die Arbeitsplätze von vornherein zu schützen und erstmal intern aufzustocken, bevor irgendwelche Zeitarbeiter ins Haus geholt werden.

Das Thema kommt momentan auf verschiedenen Ebenen immer wieder auf uns zu. Man könnte den Eindruck haben, dass vielleicht in Zukunft frei werdende Stellen direkt durch eine Zeitarbeit besetzt werden (okay, das war scherzhaft, aber die Tendenz geht in die Richtung).

Und im aktuellen Fall ist es seit Jahren gängige Praxis, dass sich zwei TZ'ler, die sich eine Stelle teilen, gegenseitig vertreten bei Urlaub, Krankheit etc. Also kommt auch noch so etwas wie betriebliche Übung hinzu. Aber das Unternehmen drückt voll aufs Kostenargument, als ob das alles aushebelt.

Ich hatte in meiner Frage extra deutlich gemacht, dass ich die Frage ein zweites mal stelle. Nicht um das Forum künstlich zu füllen (ist ja voll genug), sondern weil ich es toll finde, wie schnell und sachkundig die Antworten sind.

Danke auch Fayence, in diese Richtung werden wir arbeiten!

Grüße, Lilie

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