Externer Dienstleister
Hallo Betriebsräte, folgenden Fall haben wir im Moment zu durchdenken: Seit einigen Jahrzehnten haben wir einen Hausmeister in unserem Dienstleistungsunternehmen beschäftigt. Dieser musste bisher nach Dienstplan arbeiten und dabei auch die Wochenenden, den Dienst spät abends und auch die Rufbereitschaft abdecken. Dieser Kollege ist nun in den Ruhestand gegangen. Auf Nachfrage vom BR wurde uns nun mitgeteilt (14.02.2013), dass die GF diese Stelle (zum 01.03.2013) nicht wieder mit eigenem Personal besetzen will, sondern einen externen Dienstleister beauftragen will. Dieser Arbeitsplatz wird also gestrichen. -Wurde der BR hier nicht sehr spät informiert?
- weil die Kosten nicht ausufern sollen, werden auch andere Kollegen in den Dienst mit eingeplant!
- der Dienstleister wir weisungsgebunden sein, weil er zu ganz bestimmten Terminen vor Ort sein
muss. Ist der BR da nicht in der Mitbestimmung? Wie würdet ihr unter diesen Aspekten handeln? Vielen Dank Wellness
Community-Antworten (2)
20.02.2013 um 14:55 Uhr
werden auch andere Kollegen in den Dienst mit eingeplant<
Eure eigenen Kollegen? Da käme ja dann auch sowas wie Versetzung in Frage. Insbesondere, wenn sich auch die bisherigen Arbeitszeiten erheblich ändern > Wochenenddienste, die bisher bei diesen Kollegen nicht üblich waren, u.s.w.
der Dienstleister wir weisungsgebunden sein, weil er zu ganz bestimmten Terminen vor Ort sein muss. Ist der BR da nicht in der Mitbestimmung?<
Ist der Dienstleister nur eine Person? Dann käme so etwas wie Scheinselbständigkeit in Betracht.
Wie ich handeln würde? Ich würde näherte Detailinformationen vom AG verlangen und aber auch sofort deutlich machen, dass Ihr (zumindest auf Teilgebieten) in der Mitbestimmung seit.
28.02.2013 um 00:38 Uhr
Hallo, in unserem Betrieb wurde vor einigen Monaten ähnlich verfahren. Letztendlich kann der BR hier kaum etwas verhindern. Der Unternehmer hat hier freie Hand. Einziges Trostpflaster ist, dass zumindest niemand entlassen wurde.
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