Erstellt am 10.07.2023 um 12:52 Uhr von jutti1965
Erstellt am 10.07.2023 um 13:04 Uhr von celestro
"er fühle sich dann wohler"
Wie er sich fühlt ist irrelevant.
"und es gebe keinen Beschluss dazu."
Wie geht das denn? Wenn es keinen Beschluss gab, hat der BR nicht wirksam etwas beschlossen.
Erstellt am 10.07.2023 um 13:04 Uhr von Kehler
Nein, kann er nicht. Anscheinend gibt es immernoch viele BRV die meinen sie sind der Chef des BR und dürfen alles selbst entscheiden.
Erstellt am 10.07.2023 um 13:10 Uhr von Enidnu
Der Meinung bin ich auch. Kannst du mir vieleicht eine Quelle benennen, welche das untermauert ? Danke für die Schnelle Rückmeldung
Erstellt am 10.07.2023 um 13:14 Uhr von Kehler
z.B. § 26 Abs. 2 und § 33 BertVG.
Erstellt am 10.07.2023 um 13:22 Uhr von Enidnu
§26 habe ich ihm schon benannt, er meint aber es wäre eine formale Angelegenheit, welche nur in der Niederschrift festgehalten wurde.
Erstellt am 10.07.2023 um 13:23 Uhr von Kehler
es gilt das was durch Beschluss in der Niederschrift festgehalten wurde
Erstellt am 10.07.2023 um 14:03 Uhr von Muschelschubser
Nur noch mal zum Verständnis:
Wurde in der Sitzung ein Beschluss über die Benennung der Teilnahmer gefasst, oder wurden die TN während der Sitzung vom BRV benannt, und diese Aussage einfach protokolliert?
Eine Abordnung zum Gespräch mit der GL ist m.E. jedenfalls wie eine befristete Aufgabe im Rahmen eines Ausschusses zu sehen, der gem. §28 (angelehnt an §27) per Beschluss gebildet wird.
Findet ein solcher Beschluss nicht statt, ist die Maßnahme des BRV unwirksam und der BR wird entweder vom BA vertreten, oder tritt gegenüber der GL komplett auf.
Es sei denn, es handelt sich um informelle Gespräche, dann kann der BRV allein hin (§26). Die Infos, die Erklärungen, die ihm dann zugetragen werden, sind dann aber für alle BRM relevant.
Im Umkehrschluss kann ein Widerruf oder eine Abwahl auch nur durch eine einfache Mehrheit des BR erfolgen.
Erstellt am 10.07.2023 um 14:23 Uhr von Enidnu
Es wurde kein Beschluss gefasst, sondern lediglich die Benennung der BRM, welche zum Termin gehen. Die Auswahl wurde dann in die Niederschrift aufgenommen.
Erstellt am 10.07.2023 um 14:23 Uhr von Enidnu
Es wurde kein Beschluss gefasst, sondern lediglich die Benennung der BRM, welche zum Termin gehen. Die Auswahl wurde dann in die Niederschrift aufgenommen.
Erstellt am 10.07.2023 um 14:32 Uhr von Muschelschubser
Stellt sich dann noch die Frage, wozu der Termin überhaupt dienen soll.
Würden eventuelle Beschlüsse eine Rolle spielen, oder ist es rein informell?
Die Frage ändert natürlich nichts am falschen Verhalten des BRV, hätte aber im Falle von erforderlichen Beschlüssen eine rechtliche Relevanz.
Erstellt am 10.07.2023 um 14:38 Uhr von Enidnu
In einem Termin geht es um personelle Angelegenheiten eines Arbeitsbereiches und im 2. Termin um eine Einigung zum Betriebsurlaub, was mit Sicherheit zu Beschlüssen führen sollte, z.B. BV
Erstellt am 10.07.2023 um 15:14 Uhr von Muschelschubser
Wie gesagt. Wenn er lediglich als "Sprachrohr" oder zur Entgegennahme von Erklärungen hingeht, ist das eine Sache.
Wenn seine Rolle (und die seiner Begleiter) darüber hinaus gehen sollte, dann ist das entweder nicht zulässig oder es bedarf eines Beschlusses aus dem BR.
Wenn er das nicht einsieht, und er weiterhin auf diese Art von "Führungsrolle" pocht, dann überlegt Euch schon mal, ob es jemand aus Euren Reihen angemessener hinbekommen würde. Ihr könnt ihn jederzeit abwählen...
Erstellt am 11.07.2023 um 06:38 Uhr von jutti1965
zu solchen Terminen gehe ich/BRV/ mit meinem Stelli oder dem stellvertretenden Stelli. Das ist so mit dem Gremium abgesprochen, danach wird zeitnah an das Gremium berichtet. Vielleicht solltet ihr darüber nachdenken so eine Konstellation für die Zukunft zu beschließen dann habt ihr nicht alle paar Wochen das selbe Problem.
Erstellt am 12.07.2023 um 11:58 Uhr von rtjum
Erstellt am 12.07.2023 um 12:01 Uhr von moreno
oder dem stellvertretenden Stelli. Zitat Jutti
Den gibts aber nicht ;-)